{"id":748,"date":"2022-04-25T12:44:53","date_gmt":"2022-04-25T10:44:53","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=748"},"modified":"2022-04-25T12:44:53","modified_gmt":"2022-04-25T10:44:53","slug":"so-urteilt-das-ovg-koblenz-aberkennung-des-ruhegehalts-einer-pensionierten-lehrerin-wegen-vertretens-von-reichsbuerger-gedankengut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/04\/25\/so-urteilt-das-ovg-koblenz-aberkennung-des-ruhegehalts-einer-pensionierten-lehrerin-wegen-vertretens-von-reichsbuerger-gedankengut\/","title":{"rendered":"So urteilt das OVG Koblenz: Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von \u201eReichsb\u00fcrger\u201c-Gedankengut!"},"content":{"rendered":"\n<p>Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bet\u00e4tigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sog. Reichsb\u00fcrgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach au\u00dfen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der f\u00fcr Landesdisziplinarsachen zust\u00e4ndige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre sp\u00e4ter t\u00e4tigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr ver\u00f6ffentlichten B\u00fcchern sowie in mehreren Schreiben an Beh\u00f6rden \u00c4u\u00dferungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zust\u00e4ndige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bet\u00e4tigt habe. Dabei k\u00f6nne dahinstehen, ob sie der sog. Reichsb\u00fcrgerbewegung angeh\u00f6re, da die ihr vorgehaltenen \u00c4u\u00dferungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die ehemalige Beamtin unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen \u00c4u\u00dferungen als Wissenschaftlerin und \u201ekritische Demokratin\u201c get\u00e4tigt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zur\u00fcck. In den von der Ruhestandsbeamtin get\u00e4tigten \u00c4u\u00dferungen komme geradezu eine Verachtung f\u00fcr den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat bzw. Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Au\u00dferdem habe sie einen ehemaligen Bundespr\u00e4sidenten als \u201eGesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u201c und das demokratische Wahlsystem als \u201ePartei-Wahldiktatur\u201c bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als \u201eung\u00fcltig\u201c abgelehnt. Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht versto\u00dfen, die \u2013 auch \u00fcber das aktive Dienstverh\u00e4ltnis hinaus \u2013 einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die Ruhestandsbeamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Urteil vom 11. M\u00e4rz 2022, Aktenzeichen: 3 A 10615\/21.OVG<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 5\/ 2022 vom 23.03.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bet\u00e4tigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[92,6,5,45,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/748"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=748"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/748\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":749,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/748\/revisions\/749"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=748"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=748"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=748"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}