{"id":744,"date":"2022-04-22T08:16:39","date_gmt":"2022-04-22T06:16:39","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=744"},"modified":"2022-04-22T08:16:39","modified_gmt":"2022-04-22T06:16:39","slug":"so-urteilt-das-arbg-siegburg-fristlose-kuendigung-wegen-vorgetaeuschter-krankheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/04\/22\/so-urteilt-das-arbg-siegburg-fristlose-kuendigung-wegen-vorgetaeuschter-krankheit\/","title":{"rendered":"So urteilt das ArbG Siegburg: Fristlose K\u00fcndigung wegen vorget\u00e4uschter Krankheit!"},"content":{"rendered":"\n<p>L\u00e4sst sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Pr\u00fcfung zu schw\u00e4nzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber kann dann gerechtfertigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der 24-j\u00e4hrige Kl\u00e4ger war bei der Beklagten Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer. Der Kl\u00e4ger fiel bei einer schulischen Pr\u00fcfung durch; die Nachholpr\u00fcfung war f\u00fcr den 05.\/06.10.2021 angesetzt. Der Kl\u00e4ger erschien am 06.10.2021 im Fitnessstudio der Beklagten und legte f\u00fcr den Zeitraum vom 05. bis 07.10.2021 eine \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vor. Dann absolvierte er ein intensives Krafttraining. An der Pr\u00fcfung in der Berufsschule nahm er nicht teil. Der Kl\u00e4ger erhielt am 06.10.2021 deswegen eine fristlose K\u00fcndigung. Hiergegen erhob er K\u00fcndigungsschutzklage.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Urteil vom 17.03.2022 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Die fristlose K\u00fcndigung hielt es f\u00fcr gerechtfertigt. Der wichtige K\u00fcndigungsgrund lag nach Auffassung der Kammer darin, dass der Kl\u00e4ger sich die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung nur ausstellen lie\u00df, um den f\u00fcr den 05. und 06.10.2021 angesetzten Nachholpr\u00fcfungen zu entgehen. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar. Den Vortrag des Kl\u00e4gers, er sei erst krank gewesen und dann spontan genesen und habe auch gearbeitet, glaubte das Gericht nicht. Es ging davon aus, dass der Kl\u00e4ger niemals krank gewesen sei und sich nur hatte krankschreiben lassen, um nicht zur Pr\u00fcfung zu gehen. Darauf, ob es sich bei der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung um eine Gef\u00e4lligkeitsbescheinigung oder um eine erschlichene Bescheinigung gehandelt hat, kam es f\u00fcr die Kammer nicht an. Eine Weiterbesch\u00e4ftigung des Kl\u00e4gers bis zum Ablauf der ordentlichen K\u00fcndigungsfrist war dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Kein Auszubildender d\u00fcrfe davon ausgehen, dass dessen Ausbilder es hinnimmt, falsche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen vorgelegt zu bekommen, um sich den anstehenden Pr\u00fcfungen, insbesondere wenn es sich um Nachholpr\u00fcfungen handelt, zu entziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht K\u00f6ln eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht Siegburg \u2013 Aktenzeichen 5 Ca 1849\/21 vom 17.03.2022.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Arbeitsgericht Siegburg, Pressemitteilung vom 19.04.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4sst sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Pr\u00fcfung zu schw\u00e4nzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[92,6,5,81,45,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/744"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=744"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/744\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":745,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/744\/revisions\/745"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=744"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=744"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=744"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}