{"id":683,"date":"2022-02-25T11:52:19","date_gmt":"2022-02-25T10:52:19","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=683"},"modified":"2022-02-26T12:38:07","modified_gmt":"2022-02-26T11:38:07","slug":"bag-tarifliche-freistellungstage-und-krankheitsbedingte-arbeitsunfaehigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/02\/25\/bag-tarifliche-freistellungstage-und-krankheitsbedingte-arbeitsunfaehigkeit\/","title":{"rendered":"BAG: Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunf\u00e4higkeit"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erf\u00fcllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunf\u00e4hig erkrankt ist.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Parteien sind an den Manteltarifvertrag f\u00fcr die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 8. November 2018 (MTV) und den Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld f\u00fcr die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 14. Februar 2018 (TV T-ZUG) gebunden. Der MTV er\u00f6ffnet bestimmten Arbeitnehmergruppen die M\u00f6glichkeit, statt des Zusatzgelds nach dem TV T-ZUG bezahlte arbeitsfreie Tage zu erhalten. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger w\u00e4hlte f\u00fcr das Jahr 2019 den Anspruch auf Freistellungstage. An zwei der festgelegten freien Tage war er arbeitsunf\u00e4hig erkrankt. Die Beklagte lehnte eine Nachgew\u00e4hrung ab. Mit seiner Klage hat der Kl\u00e4ger zuletzt verlangt festzustellen, dass ihm f\u00fcr das Jahr 2019 noch eine bezahlte Freistellung im Umfang von zwei Arbeitstagen zusteht. Er hat gemeint, dieser Anspruch sei durch die blo\u00dfe Festlegung von freien Tagen nicht erf\u00fcllt worden. Vielmehr m\u00fcsse die freie Zeit tats\u00e4chlich nutzbar sein. Eine krankheitsbedingte Arbeitsunf\u00e4higkeit stehe dem entgegen. Die Beklagte hat die Ansicht vertreten, der Anspruch sei bereits dadurch erf\u00fcllt, dass sie die freien Tage festgelegt und den Kl\u00e4ger von der Verpflichtung entbunden habe, die Arbeitsleistung zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat dem Feststellungsantrag stattgegeben. Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Auslegung des MTV ergibt, dass der Anspruch auf Freistellung an Tagen krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit nicht erf\u00fcllt werden kann. Er besteht als origin\u00e4rer Erf\u00fcllungsanspruch fort und ist grunds\u00e4tzlich nicht auf das Kalenderjahr befristet. Nur dann, wenn die Gew\u00e4hrung von Freistellungstagen aus personenbedingten Gr\u00fcnden \u2013 zB wegen einer langandauernden Erkrankung \u2013 im gesamten (restlichen) Kalenderjahr nicht m\u00f6glich ist, geht der Freistellungsanspruch unter. In einem solchen Fall lebt nach \u00a7 25.3 MTV im Umfang der nicht realisierten Freistellungstage der Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld wieder auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2022 \u2013 10 AZR 99\/21 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.11.2020 \u2013 6 Sa 695\/20 \u2013<br>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 7\/22 vom 23.02.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,85,84,80],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/683"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=683"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/683\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":687,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/683\/revisions\/687"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=683"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=683"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=683"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}