{"id":674,"date":"2022-02-11T14:56:32","date_gmt":"2022-02-11T13:56:32","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=674"},"modified":"2022-02-11T14:56:32","modified_gmt":"2022-02-11T13:56:32","slug":"eugh-ein-arbeitnehmer-mit-behinderung-und-zwar-auch-derjenige-der-nach-seiner-einstellung-eine-probezeit-absolviert-der-fuer-ungeeignet-erklaert-wird-die-wesentlichen-funktione","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/02\/11\/eugh-ein-arbeitnehmer-mit-behinderung-und-zwar-auch-derjenige-der-nach-seiner-einstellung-eine-probezeit-absolviert-der-fuer-ungeeignet-erklaert-wird-die-wesentlichen-funktione\/","title":{"rendered":"EuGH: Ein Arbeitnehmer mit Behinderung \u2013 und zwar auch derjenige, der nach seiner Einstellung eine Probezeit absolviert \u2013, der f\u00fcr ungeeignet erkl\u00e4rt wird, die wesentlichen Funktionen seiner bisherigen Stelle zu erf\u00fcllen, kann einen Anspruch auf Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz haben, f\u00fcr den er die notwendige Kompetenz, F\u00e4higkeit und Verf\u00fcgbarkeit aufweist"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Eine solche Ma\u00dfnahme darf den Arbeitgeber jedoch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belasten <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>HR Rail ist die einzige Arbeitgeberin der Bediensteten der belgischen Eisenbahn. Im November 2016 stellte sie einen Facharbeiter f\u00fcr die Wartung und Instandhaltung der Schienenwege ein, der seine Probezeit bei der f\u00fcr den Betrieb der Infrastruktur der belgischen Eisenbahn zust\u00e4ndigen Gesellschaft Infrabel begann. Im Dezember 2017 wurde bei diesem Bediensteten in der Probezeit ein Herzproblem diagnostiziert, das das Einsetzen eines Herzschrittmachers erforderlich machte. Dabei handelt es sich um ein Ger\u00e4t, das sensibel auf elektromagnetische Felder reagiert, die u. a. in Gleisanlagen auftreten. Aus diesem Grund anerkannte der belgische Service public f\u00e9d\u00e9ral S\u00e9curit\u00e9 sociale (F\u00f6deraler \u00f6ffentlicher Dienst Soziale Sicherheit) eine Behinderung des Kl\u00e4gers.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Juni 2018 erkl\u00e4rte das mit der Beurteilung der medizinischen Eignung von statutarischen Bediensteten der belgischen Eisenbahn betraute Centre r\u00e9gional de la m\u00e9decine de l&#8217;administration (Regionales Zentrum f\u00fcr Verwaltungsmedizin, Belgien) den Bediensteten f\u00fcr ungeeignet, die Funktionen, f\u00fcr die er eingestellt worden war, zu erf\u00fcllen. Er wurde daraufhin innerhalb desselben Unternehmens als Lagerist eingesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 26. September 2018 informierte der Leitende Berater von HR Rail den Bediensteten \u00fcber seine Entlassung zum 30. September 2018, und zwar mit einem f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren geltenden Verbot einer Wiedereinstellung in der Besoldungsgruppe, in der er eingestellt worden war. Einen Monat sp\u00e4ter teilte der Generaldirektor von HR Rail dem Bediensteten mit, dass seine Probezeit beendet worden sei, da es ihm endg\u00fcltig v\u00f6llig unm\u00f6glich sei, die Aufgaben, f\u00fcr die er eingestellt worden sei, zu erf\u00fcllen. Anders als f\u00fcr statutarische Bedienstete sei f\u00fcr Bedienstete in der Probezeit, bei denen eine Behinderung anerkannt werde und die daher nicht mehr in der Lage seien, ihre T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, gem\u00e4\u00df der Satzung und der f\u00fcr die Bediensteten der belgischen Eisenbahn geltenden Regelung keine Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bedienstete beantragte beim Conseil d\u2019\u00c9tat (Staatsrat, Belgien), die Entscheidung \u00fcber seine Entlassung f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren. Der Staatsrat hat den Gerichtshof um Erl\u00e4uterungen zur Auslegung der Richtlinie 2000\/78 f\u00fcr die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf1 , insbesondere zum Begriff \u201eangemessene Vorkehrungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung\u201c ersucht.<\/p>\n\n\n\n<p>In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass dieser Begriff impliziert, dass ein Arbeitnehmer \u2013 und zwar auch derjenige, der nach seiner Einstellung eine Probezeit absolviert \u2013, der aufgrund seiner Behinderung f\u00fcr ungeeignet erkl\u00e4rt wurde, die wesentlichen Funktionen seiner bisherigen Stelle zu erf\u00fcllen, auf einer anderen Stelle einzusetzen ist, f\u00fcr die er die notwendige Kompetenz, F\u00e4higkeit und Verf\u00fcgbarkeit aufweist, sofern der Arbeitgeber durch diese Ma\u00dfnahme nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belastet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Einleitend weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Richtlinie 2000\/78 einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gew\u00e4hrleistet, dass jeder \u201ein Besch\u00e4ftigung und Beruf\u201c gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen bietet, wozu auch die Behinderung z\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtshof stellt klar, dass die Richtlinie in Bezug auf die Bedingungen f\u00fcr den Zugang zu unselbst\u00e4ndiger und selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit und den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung gilt. Die Bestimmung ist weit genug gefasst, um auf den Fall eines Arbeitnehmers anwendbar zu sein, der nach der Einstellung durch seinen Arbeitgeber zu Ausbildungszwecken eine Probezeit absolviert. Folglich f\u00fchrt der Umstand, dass der HR Rail-Bedienstete zum Zeitpunkt seiner Entlassung kein endg\u00fcltig eingestellter Bediensteter war, nicht dazu, dass seine berufliche Situation vom Geltungsbereich der Richtlinie 2000\/78 ausgenommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtshof erinnert sodann daran, dass gem\u00e4\u00df dieser Richtlinie \u201eangemessene Vorkehrungen\u201c zu treffen sind, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gew\u00e4hrleisten. Der Arbeitgeber hat also die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Besch\u00e4ftigung, die Aus\u00fcbung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsma\u00dfnahmen zu erm\u00f6glichen, es sei denn, diese Ma\u00dfnahmen w\u00fcrden ihn unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belasten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den geeigneten Ma\u00dfnahmen z\u00e4hlen gem\u00e4\u00df der Richtlinie \u201ewirksame und praktikable Ma\u00dfnahmen, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten, z. B. durch eine entsprechende Gestaltung der R\u00e4umlichkeiten oder eine Anpassung des Arbeitsger\u00e4ts, des Arbeitsrhythmus, der Aufgabenverteilung oder des Angebots an Ausbildungs- und Einarbeitungsma\u00dfnahmen\u201c. Der Gerichtshof f\u00fchrt aus, dass es sich dabei um eine nicht abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung geeigneter Ma\u00dfnahmen handelt, die die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation und\/oder die Aus- und Fortbildung betreffen k\u00f6nnen. Die Richtlinie enth\u00e4lt eine weite Definition des Begriffs \u201eangemessene Vorkehrungen\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des Gerichtshofs kann es im Rahmen \u201eangemessener Vorkehrungen\u201c eine geeignete Ma\u00dfnahme darstellen, einen Arbeitnehmer, der wegen des Entstehens einer Behinderung f\u00fcr seinen Arbeitsplatz endg\u00fcltig ungeeignet geworden ist, an einem anderen Arbeitsplatz zu verwenden. Eine solche Auslegung ist mit diesem Begriff vereinbar, der dahin zu verstehen ist, dass er die Beseitigung der verschiedenen Barrieren umfasst, die die volle und wirksame Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, behindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Richtlinie 2000\/78 den Arbeitgeber nicht dazu verpflichten kann, Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die ihn \u201eunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belasten\u201c. Bei der Pr\u00fcfung der Frage, ob diese Ma\u00dfnahmen zu \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Belastungen f\u00fchren, sollten insbesondere der mit ihnen verbundene finanzielle Aufwand sowie die Gr\u00f6\u00dfe, die finanziellen Ressourcen und der Gesamtumsatz der Organisation oder des Unternehmens und die Verf\u00fcgbarkeit von \u00f6ffentlichen Mitteln oder anderen Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen stellt der Gerichtshof fest, dass die M\u00f6glichkeit, eine Person mit Behinderung an einem anderen Arbeitsplatz zu verwenden, jedenfalls voraussetzt, dass es zumindest eine freie Stelle gibt, die der betreffende Arbeitnehmer einnehmen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union<br>Urteil vom 10.02.2022 in der Rechtssache C-485\/20 HR Rail<br>PRESSEMITTEILUNG Nr. 26\/22 vom 10.02.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine solche Ma\u00dfnahme darf den Arbeitgeber jedoch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belasten HR Rail ist die einzige Arbeitgeberin der Bediensteten der belgischen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/674"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=674"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/674\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":675,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/674\/revisions\/675"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=674"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=674"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=674"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}