{"id":667,"date":"2022-02-03T11:59:29","date_gmt":"2022-02-03T10:59:29","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=667"},"modified":"2022-02-03T11:59:29","modified_gmt":"2022-02-03T10:59:29","slug":"die-kuendigung-der-polizeiaerztin-ist-wirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/02\/03\/die-kuendigung-der-polizeiaerztin-ist-wirksam\/","title":{"rendered":"Die K\u00fcndigung der Polizei\u00e4rztin ist wirksam"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, die Kl\u00e4gerin habe in einer Anzeige die \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2020 mit dem \u201eErm\u00e4chtigungsgesetz\u201c vom 23. M\u00e4rz 1933 gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre R\u00fccksichtnahmepflicht auf die Interessen des beklagten Landes versto\u00dfen, insbesondere gegen die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (\u00a7 3 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrages f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst der L\u00e4nder (Az: 10 Sa 66\/21).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg, Kammern Freiburg, wurde am 02.02.2022 eine K\u00fcndigungsschutzklage einer beim Pr\u00e4sidium Technik, Logistik, Service der Polizei des Landes Baden-W\u00fcrttemberg angestellten \u00c4rztin verhandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist seit 2019 im polizei\u00e4rztlichen Dienst in Lahr in Teilzeit besch\u00e4ftigt. Die Kl\u00e4gerin ver\u00f6ffentlichte in einer kostenfrei erscheinenden Sonntagszeitung im Raum Offenburg unter ihrem Namen folgende Kleinanzeige (der Name der Kl\u00e4gerin ist entfernt worden): ((Bild))<\/p>\n\n\n\n<p>An diesem Tag hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das \u201eDritte Gesetz zum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite\u201c, das u.a. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ge\u00e4ndert hat, beschlossen. Am selben Tag war eine hiergegen gerichtete Demonstration in Berlin vor dem Bundestag angemeldet.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Land Baden-W\u00fcrttemberg begr\u00fcndet die ordentliche K\u00fcndigung vom 10.02.2021 insbesondere mit der mangelnden Eignung der Kl\u00e4gerin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit als Polizei\u00e4rztin. Im \u00dcbrigen habe die im \u00f6ffentlichen Dienst besch\u00e4ftigte Kl\u00e4gerin mit ihrem Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Zu den Treuepflichten geh\u00f6re es, den Staat, die Verfassung und staatliche Organe nicht ver\u00e4chtlich zu machen. Die \u00dcberzeugung der Kl\u00e4gerin sei nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist der Auffassung, dass ihr au\u00dferdienstliches Eintreten f\u00fcr die Wahrung der Grundrechte keine Verletzung ihrer Pflichten gegen\u00fcber dem Arbeitgeber darstellten. Das Gegenteil sei der Fall. Ihr Verhalten untermauere gerade ihre Loyalit\u00e4t zum Grundgesetz, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Grundfesten des Landes Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht Freiburg, Kammern Offenburg, hat mit Urteil vom 05.08.2021 die K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen (Az. 5 Ca 64\/21). Die ordentliche K\u00fcndigung sei aufgrund der fehlenden Eignung der Kl\u00e4gerin sozial gerechtfertigt. Die Kl\u00e4gerin habe als eine im \u00f6ffentlichen Dienst angestellte Polizei\u00e4rztin eine gesteigerte politische Treuepflicht. Sie habe mit dem Begriff \u201eErm\u00e4chtigungsgesetz\u201c bewusst auf das nationalsozialistische Erm\u00e4chtigungsgesetz von 1933 Bezug genommen und damit Staatsorgane ver\u00e4chtlich gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin hat gegen dieses Urteil am 06.09.2021 Berufung eingelegt und ist nach wie vor der Auffassung, dass die K\u00fcndigung unwirksam sei. Weder habe sie au\u00dferdienstlich eine strafbare Handlung begangen noch habe sie gegen ihre vertragliche Pflicht zur politischen Zur\u00fcckhaltung und Verfassungstreue versto\u00dfen. Die Verwendung des Begriffs \u201eErm\u00e4chtigungsgesetz\u201c mache den Bundestag und seine Mitglieder nicht ver\u00e4chtlich. Ihr Anliegen sei es gewesen, das Gewaltenteilungsprinzip auch in einer Notlage zu wahren. Sie d\u00fcrfe eine Meinung dar\u00fcber haben, wessen Aufgabe es sei, den richtigen Weg zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie zu finden. Sie \u00fcbe als Polizei\u00e4rztin zudem keine hoheitliche Aufgabe aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Das beklagte Land verteidigt das erstinstanzliche Urteil. Die Kl\u00e4gerin unterliege einer gesteigerten beamten\u00e4hnlichen Treuepflicht. Mit der Anzeige habe sie die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung aktiv bek\u00e4mpft und den Bundestag sowie die Abgeordneten ver\u00e4chtlich gemacht, indem sie ihnen eine demokratiefeindliche Gesinnung unterstellt habe. Sie habe mit dem Appell zur Teilnahme an der Demonstration auch zum Widerstand gegen die Polizei aufgerufen. Weitere \u00c4u\u00dferungen in einem Personalgespr\u00e4ch zeigten, dass sie die Covid-19-Pandemie leugne. Auch damit mache sie die Entscheidungstr\u00e4ger des Infektionsschutzgesetzes ver\u00e4chtlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg, Medienmitteilung vom 2. Februar 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, die Kl\u00e4gerin habe in einer Anzeige die \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2020 mit dem \u201eErm\u00e4chtigungsgesetz\u201c [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,71,43],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/667"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=667"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/667\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":668,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/667\/revisions\/668"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=667"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=667"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=667"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}