{"id":665,"date":"2022-01-31T14:16:33","date_gmt":"2022-01-31T13:16:33","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=665"},"modified":"2022-01-31T14:16:33","modified_gmt":"2022-01-31T13:16:33","slug":"arbeitsgericht-duesseldorf-kuendigung-des-leiters-des-gesundheitsamtes-der-stadt-duesseldorf-wirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/01\/31\/arbeitsgericht-duesseldorf-kuendigung-des-leiters-des-gesundheitsamtes-der-stadt-duesseldorf-wirksam\/","title":{"rendered":"Arbeitsgericht D\u00fcsseldorf: K\u00fcndigung des Leiters des Gesundheitsamtes der Stadt D\u00fcsseldorf wirksam!"},"content":{"rendered":"\n<p>Vor dem Arbeitsgericht ist heute \u00fcber die Wirksamkeit der ordentlichen K\u00fcndigung des Leiters des Gesundheitsamtes durch die Stadt D\u00fcsseldorf entschieden worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00fcndigung liegt folgender Vorwurf der beklagten Stadt zugrunde: Die Ehefrau des Kl\u00e4gers, die wie der Kl\u00e4ger \u00c4rztin ist, hat eine Honorarvereinbarung mit der Stadt, aufgrund derer sie Notarztdienste f\u00fcr die Stadt wahrnimmt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung hat sie Dienste abgerechnet, die jedoch zumindest zum Teil nicht von ihr, sondern vom Kl\u00e4ger geleistet worden sein sollen. Im Arbeitsvertrag des Kl\u00e4gers besagt eine Klausel, dass die T\u00e4tigkeit als Leitung des Gesundheitsamtes die gelegentliche Teilnahme am Notarztdienst umfasst. Die beklagte Stadt h\u00f6rte den Kl\u00e4ger im Juni letzten Jahres vor Ausspruch der K\u00fcndigung zu dem erhobenen Vorwurf an. Laut Niederschrift zu dieser Anh\u00f6rung, die der Kl\u00e4ger einen Tag sp\u00e4ter unterzeichnet hat, r\u00e4umte er ein, dass er abgerechnete Dienste zum Teil f\u00fcr seine Frau wahrgenommen habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat die zum 28.02.22 ausgesprochene K\u00fcndigung f\u00fcr wirksam erachtet und die K\u00fcndigungsschutzklage des Leiters des Gesundheitsamtes abgewiesen. Hierbei wurde der von der Stadt erhobene Vorwurf als berechtigt angesehen. Zwar habe der Kl\u00e4ger die erhobenen Vorw\u00fcrfe im Verfahren nicht ausdr\u00fccklich einger\u00e4umt. Er sei dem Vortrag der Beklagten aber auch nicht konkret entgegen getreten, obwohl ihm eine eindeutige Erkl\u00e4rung dazu, ob er Dienste f\u00fcr seine Frau geleistet hat, aus eigener Wahrnehmung m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Dies w\u00e4re gem\u00e4\u00df \u00a7 138 der Zivilprozessordnung aus Sicht der Kammer erforderlich gewesen, um den Sachverhalt als streitig anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 138 ZPO lautet wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Parteien haben ihre Erkl\u00e4rungen \u00fcber tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde vollst\u00e4ndig und der Wahrheit gem\u00e4\u00df abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Jede Partei hat sich \u00fcber die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Tatsachen, die nicht ausdr\u00fccklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den \u00fcbrigen Erkl\u00e4rungen der Partei hervorgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Eine Erkl\u00e4rung mit Nichtwissen ist nur \u00fcber Tatsachen zul\u00e4ssig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Urteil kann der Kl\u00e4ger Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 28.01.2022, 11 Ca 4335\/21;<br>Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgericht D\u00fcsseldorf vom 28.01.2022.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor dem Arbeitsgericht ist heute \u00fcber die Wirksamkeit der ordentlichen K\u00fcndigung des Leiters des Gesundheitsamtes durch die Stadt D\u00fcsseldorf entschieden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[70,30,45,43],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/665"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=665"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/665\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":666,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/665\/revisions\/666"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=665"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=665"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=665"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}