{"id":656,"date":"2022-01-21T07:57:50","date_gmt":"2022-01-21T06:57:50","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=656"},"modified":"2022-01-21T07:57:50","modified_gmt":"2022-01-21T06:57:50","slug":"arbeitsgericht-koeln-fristlose-kuendigung-des-erzbistum-koeln-gegenueber-justitiarin-unwirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/01\/21\/arbeitsgericht-koeln-fristlose-kuendigung-des-erzbistum-koeln-gegenueber-justitiarin-unwirksam\/","title":{"rendered":"Arbeitsgericht K\u00f6ln:      Fristlose K\u00fcndigung des Erzbistum K\u00f6ln gegen\u00fcber Justitiarin unwirksam!"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Arbeitsgericht K\u00f6ln hat in dem heutigen Kammertermin \u00fcber die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht entschieden. Es hat unter anderem die gegen\u00fcber der Kl\u00e4gerin ausgesprochene au\u00dferordentliche K\u00fcndigung f\u00fcr unwirksam befunden. Nach Bewertung des Gerichts ist das Arbeitsverh\u00e4ltnis der Kl\u00e4gerin durch die vom Erzbistum K\u00f6ln ausgesprochene &#8222;Versetzung in den Ruhestand&#8220; auch nicht in ein Ruhestandsverh\u00e4ltnis \u00fcberf\u00fchrt worden. Hinsichtlich des von der Kl\u00e4gerin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum K\u00f6ln besch\u00e4ftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags finden auf das Arbeitsverh\u00e4ltnis beamtenrechtliche Regelungen Anwendung. Mit ihrer Klage wendet sich die Kl\u00e4gerin gegen die Beendigung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses unter anderem durch eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung vom 22.07.2021. Das Erzbistum K\u00f6ln begr\u00fcndet die K\u00fcndigung mit der rechtswidrigen Mitnahme eines B\u00fcrostuhls. Zudem hat das Erzbistum K\u00f6ln die Kl\u00e4gerin im Sommer 2021 mit der Begr\u00fcndung, sie sei dauerhaft dienstunf\u00e4hig, in den Ruhestand versetzt. Schlie\u00dflich verlangt die Kl\u00e4gerin Schmerzensgeld von mindestens 50.000,00 EUR unter anderem wegen unzureichender Schulung und Supervision in Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Missbrauchsf\u00e4lle. Das Erzbistum sei insoweit seiner F\u00fcrsorgepflicht als Arbeitgeber ihr gegen\u00fcber nicht hinreichend nachgekommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die 16. Kammer des Arbeitsgerichts K\u00f6ln hat der K\u00fcndigungsschutzklage stattgegeben. Die unabgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stelle zwar eine Pflichtverletzung dar, die an sich eine K\u00fcndigung begr\u00fcnden k\u00f6nne. In der konkreten Situation reiche die Mitnahme des B\u00fcrostuhls aber nicht aus, um die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung zu rechtfertigen. Das Erzbistum habe kurz vor Ostern 2020 der T\u00e4tigkeit im Homeoffice generell Vorrang vor der Pr\u00e4senzt\u00e4tigkeit im B\u00fcro einger\u00e4umt, die daf\u00fcr notwendige Ausstattung so kurzfristig aber nicht zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Versetzung der Kl\u00e4gerin in den Ruhestand vom 28.07.2021 sei unwirksam. Die daf\u00fcr notwendige Prognose, dass die Kl\u00e4gerin ihre Dienstf\u00e4higkeit auch in den n\u00e4chsten sechs Monaten nicht wiedererlangen werde, sei nicht schon allein aufgrund der vertrauens\u00e4rztlichen Stellungnahme von Januar 2021 und der seither fortdauernden Dienstunf\u00e4higkeit gerechtfertigt gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4gerin stehe von dem Erzbistum kein Schmerzensgeld zu. Die Aufarbeitung der Missbrauchsf\u00e4lle sei notwendig gewesen, die damit verbundenen Belastungen f\u00fcr die betrauten Arbeitnehmer unvermeidbar. Der Kl\u00e4gerin als Leiterin der Stabsabteilung Recht sei es zumutbar gewesen, selbst um f\u00fcr sie notwendige Unterst\u00fctzung durch das Erzbistum nachzusuchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht K\u00f6ln eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht K\u00f6ln, Urteil vom 18.01.2022 \u2013 16 Ca 4198\/21<br>Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgericht K\u00f6ln vom 18.01.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgericht K\u00f6ln hat in dem heutigen Kammertermin \u00fcber die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht entschieden. 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