{"id":610,"date":"2021-12-17T15:32:22","date_gmt":"2021-12-17T14:32:22","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=610"},"modified":"2021-12-17T15:32:22","modified_gmt":"2021-12-17T14:32:22","slug":"bundesarbeitsgericht-update-betriebliche-altersversorgung-auslegung-einer-versorgungsordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2021\/12\/17\/bundesarbeitsgericht-update-betriebliche-altersversorgung-auslegung-einer-versorgungsordnung\/","title":{"rendered":"bundesarbeitsgericht \u2013 update:                                 &#8211; Betriebliche Altersversorgung &#8211; Auslegung einer Versorgungsordnung"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-\/Witwerrente entf\u00e4llt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anw\u00e4rters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schlie\u00dft eine Witwen-\/Witwerrente nicht aus, wenn die Ehe zwar nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis, aber vor dem Beginn des Altersrentenbezugs geschlossen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin war mit einem ehemaligen Arbeitnehmer der Beklagten verheiratet. Die Ehe wurde nach seinem vorzeitigen Ausscheiden mit einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft bei der Beklagten, aber vor dem Bezug einer Altersrente geschlossen. Bei der Beklagten gilt eine Betriebsvereinbarung, die eine Witwen-\/Witwerrente vorsieht. Diese entf\u00e4llt danach, wenn \u201edie Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anw\u00e4rters geschieden ist\u201c oder wenn sie \u201eerst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde\u201c. Die Beklagte meint, eine Witwenrente sei dar\u00fcber hinaus ausgeschlossen, wenn die Ehe nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis, aber vor dem Beginn der Altersrentenzahlung eingegangen wurde. Sie verweigert daher die Zahlung einer Witwenrente an die Kl\u00e4gerin. Das Arbeitsgericht hat der Klage im Grundsatz stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision der Kl\u00e4gerin hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Wesentlichen Erfolg. Die Kl\u00e4gerin hat Anspruch auf eine Witwenrente. Versorgungsregelungen, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschlie\u00dfen oder beschr\u00e4nken sollen, sind hinreichend klar zu fassen. Enthalten die Versorgungsbestimmungen ausdr\u00fcckliche Ausschlusstatbest\u00e4nde, nicht jedoch f\u00fcr den Fall, dass die Ehe nach dem vorzeitigen Ausscheiden, aber vor dem Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, kann insoweit kein Ausschluss angenommen werden. Aus der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft folgen dann nach dem Ableben des unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmers Anspr\u00fcche auf Hinterbliebenenversorgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Dezember 2021 \u2013 3 AZR 212\/21 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 14. Januar 2021 \u2013 2 Sa 123\/19 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 44\/21 vom 02.11.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-\/Witwerrente entf\u00e4llt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anw\u00e4rters geschieden ist [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/610"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=610"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/610\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":611,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/610\/revisions\/611"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=610"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=610"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=610"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}