{"id":592,"date":"2021-11-26T12:24:01","date_gmt":"2021-11-26T11:24:01","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=592"},"modified":"2021-11-26T12:24:01","modified_gmt":"2021-11-26T11:24:01","slug":"bundesarbeitsgericht-update-entschaedigung-nach-%c2%a7-15-abs-2-agg-vermutung-der-benachteiligung-wegen-der-schwerbehinderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2021\/11\/26\/bundesarbeitsgericht-update-entschaedigung-nach-%c2%a7-15-abs-2-agg-vermutung-der-benachteiligung-wegen-der-schwerbehinderung\/","title":{"rendered":"bundesarbeitsgericht &#8211; update:     Entsch\u00e4digung nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG &#8211; Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Versto\u00df des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und\/oder F\u00f6rderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begr\u00fcndet regelm\u00e4\u00dfig die Vermutung iSv. \u00a7 22 AGG*, dass der\/die erfolglose schwerbehinderte Bewerber\/in im Auswahl-\/Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht ber\u00fccksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde. Zu diesen Vorschriften geh\u00f6rt \u00a7 165 Satz 1 SGB IX**, wonach die Dienststellen der \u00f6ffentlichen Arbeitgeber den Agenturen f\u00fcr Arbeit fr\u00fchzeitig frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitspl\u00e4tze melden. Um dieser Bestimmung zu gen\u00fcgen, reicht allein die Ver\u00f6ffentlichung des Stellenangebots \u00fcber die Jobb\u00f6rse der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Parteien streiten dar\u00fcber, ob der beklagte Landkreis verpflichtet ist, an den Kl\u00e4ger eine Entsch\u00e4digung nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG*** wegen einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im November 2017 ver\u00f6ffentlichte der beklagte Landkreis \u00fcber die Jobb\u00f6rse der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit ein Stellenangebot. Danach sollte zum 1. Februar 2018 ein \u201eArbeitsplatz als F\u00fchrungskraft\u201c, n\u00e4mlich die Stelle als \u201eAmtsleiter\/in Rechts- und Kommunalamt (Jurist\/in)\u201c besetzt werden. In der Stellenausschreibung hie\u00df es ua., dass das Aufgabengebiet die Leitung des Rechts- u. Kommunalamts mit seinerzeit ca. 20 Bediensteten umfasse und dass ein abgeschlossenes weiterf\u00fchrendes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) in der Fachrichtung Rechtswissenschaften bzw. 2. juristisches Staatsexamen (Volljurist\/in) sowie mehrj\u00e4hrige einschl\u00e4gige Berufserfahrung und mehrj\u00e4hrige einschl\u00e4gige F\u00fchrungserfahrung vorzugsweise in einer vergleichbaren F\u00fchrungsposition hinsichtlich der F\u00fchrungsspanne und des Aufgabenbereichs im kommunalen Bereich erwartet w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Kl\u00e4ger bewarb sich im November 2017 unter Angabe seiner Schwerbehinderung ohne Erfolg auf die ausgeschriebene Stelle. Zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch wurde er nicht eingeladen. Mit Schreiben vom 11. April 2018 wurde ihm mitgeteilt, dass sich der beklagte Landkreis f\u00fcr einen anderen Bewerber entschieden habe. Daraufhin wandte sich der Kl\u00e4ger mit Schreiben vom 14. April 2018 unter dem Betreff \u201eBeschwerde nach \u00a7 13 AGG und Entsch\u00e4digungsanspruch nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG\u201c an den beklagten Landkreis. Mit der Beschwerde beanstandete er, als schwerbehinderter Bewerber bereits im Vorverfahren des Bewerbungsverfahrens nicht ber\u00fccksichtigt worden zu sein. Zudem machte der Kl\u00e4ger mit diesem Schreiben \u2013 erfolglos \u2013 einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG geltend. Der Kl\u00e4ger erhielt auf die Beschwerde vom beklagten Landkreis keine Antwort.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seiner Klage verfolgt der Kl\u00e4ger gegen\u00fcber dem beklagten Landkreis einen Anspruch auf Zahlung einer Entsch\u00e4digung nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG weiter. Er hat die Auffassung vertreten, der beklagte Landkreis habe ihn wegen seiner Schwerbehinderung diskriminiert. Dies folge ua. daraus, dass der beklagte Landkreis den freien Arbeitsplatz nicht den Vorgaben von \u00a7 165 Satz 1 SGB IX entsprechend der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit gemeldet habe und dass er ihn, den Kl\u00e4ger, entgegen \u00a7 165 Satz 3 SGB IX** nicht zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch eingeladen habe, obwohl ihm \u2013 entgegen der Annahme des beklagten Landkreises \u2013 die fachliche Eignung nicht offensichtlich gefehlt habe. Zudem begr\u00fcnde die unterlassene Beantwortung seiner Beschwerde nach \u00a7 13 Abs. 1 AGG**** die Vermutung, dass er wegen der Schwerbehinderung nicht ber\u00fccksichtigt worden sei. Der beklagte Landkreis hat Klageabweisung beantragt. Er schulde dem Kl\u00e4ger unter keinem Gesichtspunkt eine Entsch\u00e4digung nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision des Kl\u00e4gers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts hat der beklagte Landkreis den Kl\u00e4ger wegen der Schwerbehinderung benachteiligt und schuldet ihm deshalb die Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung nach \u00a7 15 Abs. 2 AGG. Der beklagte Landkreis hatte es entgegen \u00a7 165 Satz 1 SGB IX unterlassen, den ausgeschriebenen, mit schwerbehinderten Menschen besetzbaren Arbeitsplatz der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit zu melden. Die Ver\u00f6ffentlichung des Stellenangebots \u00fcber die Jobb\u00f6rse der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit stellt keine Meldung iSv. \u00a7 165 Satz 1 SGB IX dar. Der Umstand der unterlassenen Meldung begr\u00fcndet die Vermutung, dass der Kl\u00e4ger im Auswahl-\/Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht ber\u00fccksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde. Danach kam es nicht mehr darauf an, ob weitere Verst\u00f6\u00dfe gegen die zugunsten schwerbehinderter Menschen getroffenen Verfahrens- und\/oder F\u00f6rderpflichten vorlagen. Ebenso dahinstehen konnte, ob die unterbliebene Beantwortung der Beschwerde des Kl\u00e4gers durch den beklagten Landkreis ein Indiz nach \u00a7 22 AGG f\u00fcr eine Benachteiligung des Kl\u00e4gers wegen der Schwerbehinderung sein konnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. November 2021 \u2013 8 AZR 313\/20 \u2013<br>Vorinstanz: S\u00e4chsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. M\u00e4rz 2020 \u2013 5 Sa 414\/18 \u2013<br>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 40\/21 vom 25.11.2021<\/p>\n\n\n\n<p>*\u00a7 22 AGG<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in \u00a7 1 genannten Grundes vermuten lassen, tr\u00e4gt die andere Partei die Beweislast daf\u00fcr, dass kein Versto\u00df gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>** \u00a7 165 SGB IX<\/p>\n\n\n\n<p>Dienststellen der \u00f6ffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen f\u00fcr Arbeit fr\u00fchzeitig nach einer erfolglosen Pr\u00fcfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitspl\u00e4tze (\u00a7 156). \u2026&nbsp;<sup>3<\/sup>Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch eingeladen.&nbsp;<sup>4<\/sup>Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.<\/p>\n\n\n\n<p>***\u00a7 15 Abs. 2 AGG<\/p>\n\n\n\n<p>Wegen eines Schadens, der nicht Verm\u00f6gensschaden ist, kann der oder die Besch\u00e4ftigte eine angemessene Entsch\u00e4digung in Geld verlangen. Die Entsch\u00e4digung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgeh\u00e4lter nicht \u00fcbersteigen, wenn der oder die Besch\u00e4ftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>****\u00a7 13 Abs. 1 AGG<\/p>\n\n\n\n<p>Die Besch\u00e4ftigten haben das Recht, sich bei den zust\u00e4ndigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Besch\u00e4ftigten oder Dritten wegen eines in \u00a7 1 genannten Grundes benachteiligt f\u00fchlen. Die Beschwerde ist zu pr\u00fcfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdef\u00fchrenden Besch\u00e4ftigten mitzuteilen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Versto\u00df des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und\/oder F\u00f6rderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begr\u00fcndet regelm\u00e4\u00dfig die Vermutung iSv. \u00a7 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/592"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=592"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/592\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":593,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/592\/revisions\/593"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=592"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=592"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=592"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}