{"id":508,"date":"2021-04-29T12:08:21","date_gmt":"2021-04-29T10:08:21","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=508"},"modified":"2021-04-29T12:08:21","modified_gmt":"2021-04-29T10:08:21","slug":"bag-erteilung-einer-datenkopie-nach-art-15-abs-3-dsgvo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2021\/04\/29\/bag-erteilung-einer-datenkopie-nach-art-15-abs-3-dsgvo\/","title":{"rendered":"BAG: Erteilung einer \u201eDatenkopie\u201c nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Klageantrag auf \u00dcberlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt iSv. \u00a7 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verf\u00fcgung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war bei der Beklagten vom 1. bis 31. Januar 2019 als Wirtschaftsjurist besch\u00e4ftigt. Mit seiner Klage hat er ua. Auskunft \u00fcber seine von der Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die \u00dcberlassung einer Kopie dieser Daten gem\u00e4\u00df Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016\/679 (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden DSGVO) verlangt. Nachdem die Beklagte dem Kl\u00e4ger Auskunft erteilt hat, haben die Parteien den Rechtsstreit insoweit f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klage auf Erteilung einer Kopie der personenbezogenen Daten des Kl\u00e4gers hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr teilweise entsprochen und sie im \u00dcbrigen abgewiesen. Es hat angenommen, der Kl\u00e4ger habe zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Kopie seiner personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Auskunft der Beklagten waren, nicht aber auf die dar\u00fcber hinaus verlangten Kopien seines E-Mail-Verkehrs sowie der E-Mails, die ihn namentlich erw\u00e4hnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die gegen die teilweise Abweisung seiner Klage gerichtete Revision des Kl\u00e4gers hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Der Senat konnte offenlassen, ob das Recht auf \u00dcberlassung einer Kopie gem\u00e4\u00df Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Erteilung einer Kopie von E-Mails umfassen kann. Jedenfalls muss ein solcher zugunsten des Kl\u00e4gers unterstellter Anspruch entweder mit einem iSv. \u00a7 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmten Klagebegehren oder, sollte dies nicht m\u00f6glich sein, im Wege der Stufenklage nach \u00a7 254 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden. Daran fehlte es hier. Bei einer Verurteilung der Beklagten, eine Kopie des E-Mail-Verkehrs des Kl\u00e4gers zur Verf\u00fcgung zu stellen sowie von E-Mails, die ihn namentlich erw\u00e4hnen, bliebe unklar, Kopien welcher E-Mails die Beklagte zu \u00fcberlassen h\u00e4tte. Gegenstand der Verurteilung w\u00e4re die Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung iSv. \u00a7 888 ZPO, f\u00fcr die im Zwangsvollstreckungsrecht nicht vorgesehen ist, dass der Schuldner an Eides statt zu versichern h\u00e4tte, sie vollst\u00e4ndig erbracht zu haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 &#8211; 2 AZR 342\/20 &#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 9. Juni 2020 &#8211; 9 Sa 608\/19 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 8\/21 vom 27.04.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Klageantrag auf \u00dcberlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt iSv. \u00a7 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/508"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=508"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/508\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":509,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/508\/revisions\/509"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=508"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=508"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=508"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}