{"id":346,"date":"2020-03-26T09:20:47","date_gmt":"2020-03-26T08:20:47","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=346"},"modified":"2020-03-26T09:20:47","modified_gmt":"2020-03-26T08:20:47","slug":"bundesarbeitsgericht-update-verguetung-von-fahrtzeiten-aussendienstmitarbeiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2020\/03\/26\/bundesarbeitsgericht-update-verguetung-von-fahrtzeiten-aussendienstmitarbeiter\/","title":{"rendered":"bundesarbeitsgericht &#8211; update: Verg\u00fctung von Fahrtzeiten &#8211; Au\u00dfendienstmitarbeiter"},"content":{"rendered":"\n<p>Regelungen\nin einer Betriebsvereinbarung, welche die verg\u00fctungspflichtigen Fahrtzeiten\neines Au\u00dfendienstmitarbeiters verk\u00fcrzen, sind wegen Versto\u00dfes gegen die\nTarifsperre des \u00a7 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG* unwirksam, wenn die betreffenden\nZeiten nach den Bestimmungen des einschl\u00e4gigen Tarifvertrags uneingeschr\u00e4nkt\nder entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen\nGrundverg\u00fctung abzugelten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Der\nKl\u00e4ger ist bei der Beklagten als Servicetechniker im Au\u00dfendienst t\u00e4tig. Die\nBeklagte ist aufgrund Mitgliedschaft im vertragschlie\u00dfenden Arbeitgeberverband\nan die Tarifvertr\u00e4ge des Gro\u00df- und Au\u00dfenhandels Niedersachsen gebunden. Kraft\ndynamischer Bezugnahme im Arbeitsvertrag finden diese Tarifvertr\u00e4ge auf das\nArbeitsverh\u00e4ltnis Anwendung. In einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 2001\n(BV) ist zu \u00a7 8 geregelt, dass Anfahrtszeiten zum ersten und Abfahrtszeiten vom\nletzten Kunden nicht zur Arbeitszeit z\u00e4hlen, wenn sie 20 Minuten nicht\n\u00fcberschreiten. Sofern An- und Abreise l\u00e4nger als jeweils 20 Minuten dauern,\nz\u00e4hlt die 20 Minuten \u00fcbersteigende Fahrtzeit zur Arbeitszeit. In das f\u00fcr den\nKl\u00e4ger gef\u00fchrte Arbeitszeitkonto hat die Beklagte Reisezeiten von dessen\nWohnung zum ersten Kunden und vom letzten Kunden nach Hause bis zu einer Dauer\nvon jeweils 20 Minuten nicht als Zeiten geleisteter Arbeit eingestellt. Sie\nleistete hierf\u00fcr auch keine Verg\u00fctung.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit\nseiner Klage hat der Kl\u00e4ger verlangt, seinem Arbeitszeitkonto Fahrtzeiten f\u00fcr\nM\u00e4rz bis August 2017 im Umfang von 68 Stunden und 40 Minuten gutzuschreiben,\nhilfsweise an ihn 1.219,58 Euro brutto nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte hat\nKlageabweisung beantragt und gemeint, ein solcher Anspruch sei durch \u00a7 8 BV\nwirksam ausgeschlossen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage\nabgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nRevision des Kl\u00e4gers hatte vor dem F\u00fcnften Senat des Bundesarbeitsgerichts\nErfolg. Mit den Fahrten von seiner Wohnung zum ersten Kunden und vom letzten\nKunden zur\u00fcck erf\u00fcllt der Kl\u00e4ger seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.\nEin daraus resultierender Verg\u00fctungsanspruch wird durch \u00a7 8 BV nicht\nausgeschlossen. Die Bestimmung regelt die Verg\u00fctung der Arbeitszeit, indem sie\ndie An- und Abfahrtszeiten zum ersten bzw. vom letzten Kunden &#8211; soweit sie 20\nMinuten nicht \u00fcbersteigen &#8211; von der Verg\u00fctungspflicht ausschlie\u00dft. \u00a7 8 BV\nbetrifft damit entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts einen\ntariflich geregelten Gegenstand. Nach dem einschl\u00e4gigen Manteltarifvertrag\n(MTV) sind s\u00e4mtliche T\u00e4tigkeiten, die ein Arbeitnehmer in Erf\u00fcllung seiner\nvertraglichen Hauptleistungspflicht erbringt, mit der tariflichen\nGrundverg\u00fctung abzugelten. Dazu geh\u00f6rt bei Au\u00dfendienstmitarbeitern die gesamte\nf\u00fcr An- und Abfahrten zum Kunden aufgewendete Fahrtzeit. Da der MTV keine\n\u00d6ffnungsklausel zugunsten abweichender Betriebsvereinbarungen enth\u00e4lt, ist \u00a7 8\nBV wegen Versto\u00dfes gegen die Tarifsperre des \u00a7 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG\nunwirksam. Arbeitsentgelte, die durch Tarifvertrag geregelt sind, k\u00f6nnen nicht\nGegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Die Regelungssperre des \u00a7 77 Abs. 3\nSatz 1 BetrVG ist nicht wegen des Eingreifens eines Mitbestimmungsrechts aus \u00a7\n87 Abs. 1 BetrVG aufgehoben. Auf Grund der Bindung der Beklagten an die\nfachlich einschl\u00e4gigen Tarifvertr\u00e4ge des Gro\u00df- und Au\u00dfenhandels Niedersachsen,\nwelche die Verg\u00fctung f\u00fcr geleistete Arbeit auch in Bezug auf Fahrtzeiten der\nAu\u00dfendienstmitarbeiter abschlie\u00dfend regeln, besteht insoweit schon nach \u00a7 87\nAbs. 1 Eingangshalbs. BetrVG** kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger kann somit von der\nBeklagten die Gutschrift der umstrittenen Fahrtzeiten verlangen, soweit unter\nihrer Ber\u00fccksichtigung die vertraglich geschuldete regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit\n\u00fcberschritten wurde. Ob dies der Fall ist, konnte der Senat mangels\nhinreichender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht abschlie\u00dfend\nentscheiden. Die Sache ist deshalb unter Aufhebung des Berufungsurteils zur\nneuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen\nworden. Die vom Berufungsgericht er\u00f6rterte Frage der\nBetriebsvereinbarungs-offenheit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung stellt\nsich nicht, da die Betriebs-parteien mit der Regelung zur Verg\u00fctung der\nFahrtzeiten in der BV die Binnenschranken der Betriebsverfassung nicht beachtet\nhaben und die BV aus diesem Grunde insoweit unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinweis:\nIn einem weiteren, dieselben Rechtsfragen betreffenden Verfahren hatte die\nRevision ebenfalls im Sinne einer Zur\u00fcckverweisung weitgehend Erfolg.<\/p>\n\n\n\n<p><em>*\u00a7\n77 Abs. 3 BetrVG lautet:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>(3)\nArbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag\ngeregelt sind oder \u00fcblicherweise geregelt werden, k\u00f6nnen nicht Gegenstand einer\nBetriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss\nerg\u00e4nzender Betriebsvereinbarungen ausdr\u00fccklich zul\u00e4sst.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>**\u00a7\n87 Abs. 1 BetrVG lautet auszugsweise:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>(1)\nDer Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht\nbesteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:(\u2026)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. M\u00e4rz 2020 &#8211; 5 AZR 36\/19 \u2013<\/em><br><em>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 2018 &#8211; 10 Sa 96\/18 <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht,\nPressemitteilung Nr. 12\/20 vom 18.03.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die verg\u00fctungspflichtigen Fahrtzeiten eines Au\u00dfendienstmitarbeiters verk\u00fcrzen, sind wegen Versto\u00dfes gegen die Tarifsperre des \u00a7 77 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/346"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=346"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/346\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":347,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/346\/revisions\/347"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=346"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=346"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=346"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}