{"id":294,"date":"2019-12-23T10:47:28","date_gmt":"2019-12-23T09:47:28","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=294"},"modified":"2019-12-23T10:47:28","modified_gmt":"2019-12-23T09:47:28","slug":"bag-rechtskraft-eines-eine-kuendigungsschutzklage-abweisenden-urteils-schadensersatz-wegen-vorsaetzlicher-sittenwidriger-schaedigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2019\/12\/23\/bag-rechtskraft-eines-eine-kuendigungsschutzklage-abweisenden-urteils-schadensersatz-wegen-vorsaetzlicher-sittenwidriger-schaedigung\/","title":{"rendered":"BAG: Rechtskraft eines eine K\u00fcndigungsschutzklage abweisenden Urteils &#8211; Schadensersatz wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen wurde, schlie\u00dft grunds\u00e4tzlich etwaige Anspr\u00fcche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenanspr\u00fcche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vors\u00e4tzlichen sittenwidrigen Sch\u00e4digung iSv. \u00a7 826 BGB durch den K\u00fcndigenden in Betracht kommen.<br> <br> Der katholische Kl\u00e4ger war langj\u00e4hrig bei der beklagten Kirchengemeinde (Beklagte zu 1.) als Organist, Chorleiter und Dekanatskantor besch\u00e4ftigt. Im Jahr 1994 trennte er sich von seiner Ehefrau und ging eine neue Partnerschaft ein, aus der ein Kind hervorging. Nachdem die Beklagte zu 1. hiervon erfahren hatte, k\u00fcndigte sie das Arbeitsverh\u00e4ltnis ordentlich zum 31. M\u00e4rz 1998 mit der Begr\u00fcndung, der Kl\u00e4ger habe gegen den Grundsatz der Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe versto\u00dfen und seine Loyalit\u00e4tsobliegenheiten ihr gegen\u00fcber grob verletzt. Hiergegen erhob der Kl\u00e4ger K\u00fcndigungsschutzklage. In diesem Verfahren trat das beklagte Bistum (Beklagter zu 2.) auf Seiten der Beklagten zu 1. als Streithelfer bei. Das durch mehrere Instanzen gef\u00fchrte Verfahren endete im Jahr 2000 mit einer Klageabweisung. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Kl\u00e4gers nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.<br> <br> Im Jahr 2003 erhob der Kl\u00e4ger beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland. Mit Urteil vom 23. September 2010 stellte der EGMR einen Versto\u00df gegen Art. 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention &#8211; EMRK) fest und sprach dem Kl\u00e4ger mit Urteil vom 28. Juni 2012 gem\u00e4\u00df Art. 41 EMRK eine Entsch\u00e4digung iHv. 40.000,00 Euro zu. Eine von diesem im Jahr 2010 erhobene Restitutionsklage gegen die Entscheidung im K\u00fcndigungsschutzprozess blieb sowohl vor dem Landesarbeitsgericht als auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde des Kl\u00e4gers nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Eine vom Kl\u00e4ger im Jahr 2013 erhobene Klage auf Wiedereinstellung blieb ebenfalls in allen Instanzen erfolglos.<br> <br> Im vorliegenden Verfahren begehrt der Kl\u00e4ger von den Beklagten die Zahlung der Verg\u00fctung, die ihm aufgrund der K\u00fcndigung zum 31. M\u00e4rz 1998 entgangen ist, sowie einen Ausgleich entgangener Rentenanspr\u00fcche als Schadenersatz. Zur Begr\u00fcndung hat er im Wesentlichen geltend gemacht, im K\u00fcndigungsschutzprozess sei ein klares Fehlurteil gef\u00e4llt worden, weil der geltend gemachte K\u00fcndigungsgrund von der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverh\u00e4ltnisse (GrO), die hier allein ma\u00dfgeblich sei, offensichtlich nicht umfasst sei. Dies sei seit deren Inkrafttreten f\u00fcr jedermann offensichtlich gewesen. Die Beklagten h\u00e4tten durch ihr Verhalten und Vorbringen im K\u00fcndigungsschutzprozess in sittenwidriger Weise bewirkt, dass die K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen worden sei.<br> <br> Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision des Kl\u00e4gers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Steht eine Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechtskr\u00e4ftig fest, k\u00f6nnen Schadensersatzanspr\u00fcche, die auf den Ersatz entgangenen Entgelts sowie entgangener Rentenanspr\u00fcche gerichtet sind, allenfalls bei einer vors\u00e4tzlichen sittenwidrigen Sch\u00e4digung iSv. \u00a7 826 BGB durch den K\u00fcndigenden in Betracht kommen. Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, dass die Voraussetzungen des \u00a7 826 BGB nicht vorliegen, war revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2019 &#8211; 8 AZR 511\/18 &#8211;<br> Vorinstanz: Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 12. September 2018 &#8211; 12 Sa 757\/17 &#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 47\/19 vom 19.12.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen wurde, schlie\u00dft grunds\u00e4tzlich etwaige Anspr\u00fcche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/294"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=294"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/294\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":295,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/294\/revisions\/295"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=294"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=294"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=294"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}