{"id":289,"date":"2019-12-20T13:04:35","date_gmt":"2019-12-20T12:04:35","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=289"},"modified":"2019-12-20T13:04:35","modified_gmt":"2019-12-20T12:04:35","slug":"bag-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-einheit-des-verhinderungsfalls","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2019\/12\/20\/bag-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-einheit-des-verhinderungsfalls\/","title":{"rendered":"BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall &#8211; Einheit des Verhinderungsfalls"},"content":{"rendered":"\n<p>Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschr\u00e4nkt, wenn w\u00e4hrend bestehender Arbeitsunf\u00e4higkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunf\u00e4higkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fchrte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin war bei der Beklagten bis zum 31. Juli 2017 als Fachkraft in der Altenpflege besch\u00e4ftigt. Seit dem 7. Februar 2017 war sie infolge eines psychischen Leidens arbeitsunf\u00e4hig. Die Beklagte leistete Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis einschlie\u00dflich 20. M\u00e4rz 2017. Im Anschluss bezog die Kl\u00e4gerin auf der Grundlage von Folgebescheinigungen ihrer Haus\u00e4rzte, die zuletzt am 5. Mai 2017 eine bis einschlie\u00dflich 18. Mai 2017 fortbestehende Arbeitsunf\u00e4higkeit attestierten, Krankengeld. Am 19. Mai 2017 unterzog sich die Kl\u00e4gerin wegen eines gyn\u00e4kologischen Leidens einer seit l\u00e4ngerem geplanten Operation. Ihre niedergelassene Frauen\u00e4rztin bescheinigte am 18. Mai 2017 als \u201eErstbescheinigung\u201c eine Arbeitsunf\u00e4higkeit vom 19. Mai 2017 bis zum 16. Juni 2017 und durch Folgebescheinigung eine fortbestehende Arbeitsverhinderung bis einschlie\u00dflich 30. Juni 2017. Im Juli 2017 erbrachte die Kl\u00e4gerin im Hinblick auf ihr gew\u00e4hrten Urlaub und \u00dcberstundenausgleich keine Arbeitsleistungen mehr und begann eine Psychotherapie bei einem Neurologen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin erhielt in der Zeit vom 19. Mai bis zum 29. Juni 2017 weder von der Beklagten Entgeltfortzahlung noch von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Mit ihrer Klage hat sie f\u00fcr diesen Zeitraum von der Beklagten die Zahlung von 3.364,90 Euro brutto nebst Zinsen verlangt. Sie hat geltend gemacht, sie sei ab dem 19. Mai 2017 wegen eines neuen Leidens arbeitsunf\u00e4hig gewesen. Die Arbeitsunf\u00e4higkeit wegen ihrer psychischen Erkrankung habe am 18. Mai 2017 geendet. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, den Umst\u00e4nden nach sei von einem einheitlichen Verhinderungsfall auszugehen. Die Kl\u00e4gerin habe deshalb nur einmal f\u00fcr die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen k\u00f6nnen. Diesen Anspruch habe sie erf\u00fcllt. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat die Klage &#8211; nach Beweisaufnahme durch Vernehmung von drei \u00c4rzten &#8211; abgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision der Kl\u00e4gerin hatte vor dem F\u00fcnften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ist der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunf\u00e4hig und schlie\u00dft sich daran in engem zeitlichen Zusammenhang eine im Wege der \u201eErstbescheinigung\u201c attestierte weitere Arbeitsunf\u00e4higkeit an, hat der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunf\u00e4higkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte. Dies ist der Kl\u00e4gerin nicht gelungen. Das Landesarbeitsgericht hat durch Vernehmung der die Kl\u00e4gerin behandelnden \u00c4rzte umfassend Beweis erhoben. Danach konnte nicht festgestellt werden, dass ein einheitlicher Verhinderungsfall nicht vorlag. Das gilt umso mehr als nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Untersuchung der Kl\u00e4gerin durch den behandelnden Arzt bei der Feststellung der bis einschlie\u00dflich 18. Mai 2017 attestierten Arbeitsunf\u00e4higkeit nicht erfolgte.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019 &#8211; 5 AZR 505\/18 &#8211;<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2018 &#8211; 7 Sa 336\/18 &#8211;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 45\/19 vom 11.12.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschr\u00e4nkt, wenn w\u00e4hrend bestehender [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/289"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=289"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/289\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":290,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/289\/revisions\/290"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=289"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=289"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=289"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}