{"id":279,"date":"2019-12-09T08:47:13","date_gmt":"2019-12-09T07:47:13","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=279"},"modified":"2019-12-09T08:47:13","modified_gmt":"2019-12-09T07:47:13","slug":"bag-unwirksame-versetzung-schadensersatz-reisekosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2019\/12\/09\/bag-unwirksame-versetzung-schadensersatz-reisekosten\/","title":{"rendered":"BAG: Unwirksame Versetzung &#8211; Schadensersatz &#8211; Reisekosten"},"content":{"rendered":"\n<p>Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, k\u00f6nnen die Tatsachengerichte bei der Schadenssch\u00e4tzung nach \u00a7 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizverg\u00fctungs- und -entsch\u00e4digungsgesetzes (JVEG) \u00fcber den Fahrtkostenersatz heranziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten langj\u00e4hrig als Metallbaumeister besch\u00e4ftigt. Nachdem er zun\u00e4chst am Betriebssitz der Beklagten in Hessen gearbeitet hatte, versetzte diese ihn ab November 2014 \u201ef\u00fcr mindestens 2 Jahre, ggf. auch l\u00e4nger\u201c in ihre Niederlassung in Sachsen. Hiergegen erhob der Kl\u00e4ger vor dem Arbeitsgericht Klage, kam allerdings der Versetzung nach. Im Mai 2016 erkl\u00e4rte das Landesarbeitsgericht die Versetzung f\u00fcr unwirksam. Gleichwohl arbeitete der Kl\u00e4ger in der Zeit von Juni bis September 2016 weisungsgem\u00e4\u00df weiter in Sachsen. F\u00fcr die w\u00f6chentlichen Fahrten zwischen seinem Hauptwohnsitz in Hessen und seiner Wohnung in Sachsen nutzte er seinen privaten PKW. Der Kl\u00e4ger hat die Beklagte mit seiner Klage ua. auf Ersatz der Fahrtkosten f\u00fcr die Monate Juni bis September 2016 in Anspruch genommen. Er hat die Auffassung vertreten, er k\u00f6nne entsprechend den steuerrechtlichen Regelungen f\u00fcr jeden gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro beanspruchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat der Klage ua. wegen der Fahrkostenerstattung stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts insoweit teilweise abge\u00e4ndert und dem Kl\u00e4ger Reisekosten lediglich iHd. nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) zu erstattenden Kosten f\u00fcr die Fahrt mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln und dies auch nur f\u00fcr Heimfahrten alle zwei Wochen zugesprochen. Mit der Revision verfolgt der Kl\u00e4ger ua. sein Begehren auf Zahlung eines Kilometergeldes iHv. 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer weiter.<\/p>\n\n\n\n<p>Seine Revision hatte insoweit vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Kl\u00e4ger kann &#8211; wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat &#8211; von der Beklagten als Schadensersatz die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW f\u00fcr die w\u00f6chentlichen Fahrten zwischen seinem Hauptwohnsitz in Hessen und seiner Wohnung in Sachsen entstanden sind. Allerdings hat das Landesarbeitsgericht mit der Heranziehung der Bestimmungen der TGV seiner Schadenssch\u00e4tzung nach \u00a7 287 Abs. 1 ZPO einen unrichtigen Ma\u00dfstab zugrunde gelegt. Heranzuziehen waren vielmehr die Regelungen des JVEG \u00fcber den Fahrtkostenersatz, wonach f\u00fcr jeden gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. Eine Vorteilsausgleichung war nicht veranlasst.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2019 &#8211; 8 AZR 125\/18 &#8211;<br>Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November 2017<br>&#8211; 10 Sa 964\/17 &#8211;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 42\/19 vom 28.11.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/279"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=279"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/279\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":280,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/279\/revisions\/280"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=279"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=279"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=279"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}