{"id":254,"date":"2019-10-23T07:49:15","date_gmt":"2019-10-23T05:49:15","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=254"},"modified":"2019-10-23T07:49:15","modified_gmt":"2019-10-23T05:49:15","slug":"bag-feiertagsverguetung-zeitungszusteller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2019\/10\/23\/bag-feiertagsverguetung-zeitungszusteller\/","title":{"rendered":"BAG: Feiertagsverg\u00fctung &#8211; Zeitungszusteller"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"text-align:left\">Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten t\u00e4glich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verst\u00f6\u00dft gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller besch\u00e4ftigt. Arbeitsvertraglich ist er zur Belieferung von Abonnenten von Montag bis einschlie\u00dflich Samstag verpflichtet. Arbeitstage sind nach der getroffenen Vereinbarung alle Tage, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen. F\u00e4llt ein Feiertag auf einen Werktag, an dem keine Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, erh\u00e4lt der Kl\u00e4ger keine Verg\u00fctung. Mit seiner Klage verlangt er f\u00fcr f\u00fcnf Feiertage im April und Mai 2015 (Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag), an denen er nicht besch\u00e4ftigt wurde, Verg\u00fctung von insgesamt 241,14 Euro brutto. Er hat gemeint, die Arbeit sei allein wegen der Feiertage ausgefallen, weshalb die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr den Entgeltzahlungsanspruch vorl\u00e4gen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision der Beklagten f\u00fchrte zur Zur\u00fcckverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. Gem\u00e4\u00df dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber f\u00fcr Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausf\u00e4llt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten h\u00e4tte. Danach haben die Vorinstanzen zun\u00e4chst zutreffend erkannt, dass der Kl\u00e4ger dem Grunde nach Anspruch auf die begehrte Feiertagsverg\u00fctung hat. Die Besch\u00e4ftigung des Kl\u00e4gers ist an den umstrittenen Feiertagen einzig deshalb unterblieben, weil in seinem Arbeitsbereich die \u00fcblicherweise von ihm zuzustellenden Zeitungen nicht erschienen sind. Die im Arbeitsvertrag enthaltene Vereinbarung zur Festlegung verg\u00fctungspflichtiger Arbeitstage ist, soweit sie darauf zielt, Feiertage aus der Verg\u00fctungspflicht auszunehmen, wegen der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Entgeltzahlungsanspruchs unwirksam. Das Berufungsurteil unterlag gleichwohl der Aufhebung, weil das Berufungsgericht die H\u00f6he des fortzuzahlenden Entgelts fehlerhaft berechnet hat.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2019 &#8211; 5 AZR 352\/18 &#8211;<br>Vorinstanz: S\u00e4chsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2018 &#8211; 5 Sa 269\/17 &#8211;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 32\/19 vom 16.10.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten t\u00e4glich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/254"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=254"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/254\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":255,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/254\/revisions\/255"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=254"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=254"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=254"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}