{"id":1569,"date":"2026-06-02T12:20:44","date_gmt":"2026-06-02T10:20:44","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1569"},"modified":"2026-06-02T12:20:44","modified_gmt":"2026-06-02T10:20:44","slug":"so-urteilt-das-lag-muenchen-stadt-augsburg-rueckforderung-gezahlter-zulagen-von-leichenfahrer-war-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2026\/06\/02\/so-urteilt-das-lag-muenchen-stadt-augsburg-rueckforderung-gezahlter-zulagen-von-leichenfahrer-war-unzulaessig\/","title":{"rendered":"So urteilt das LAG M\u00fcnchen: Stadt Augsburg: R\u00fcckforderung gezahlter Zulagen von Leichenfahrer war unzul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"\n<p>Das LAG M\u00fcnchen hat am 11.03.2026 entschieden, dass der Kl\u00e4ger, der vor \u00fcber 30 Jahren seine T\u00e4tigkeit als Leichenfahrer beim Bestattungsdienst der Stadt Augsburg aufgenommen und seitdem f\u00fcr jeden Leichentransport erhebliche Zulagen erhielt, einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung dieser Zulagen erworben hat, auch wenn diese nicht in dieser Form im Zuschlagsplan der \u00f6rtlichen tarifvertraglichen Zusatzvereinbarung der Stadt vorgesehen waren. Der Zuschlagsplan sieht Zulagen nur f\u00fcr ein bei der Stadt nicht vorhandenes Friedhofsamt und f\u00fcr ganz bestimmte Leichentransporte oder Leichenversorgungen vor. Eine Ber\u00fccksichtigung der T\u00e4tigkeit der Leichenfahrer im Zuschlagskatalog ist trotz einer wiederholten Aktualisierung bisher nicht erfolgt. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger nahm zun\u00e4chst die Versorgung von Leichen in Vertretung der 1996 noch besch\u00e4ftigten Leichenfrauen wahr und erhielt Zulagen, die ihm und den anderen Leichenfahrern ausdr\u00fccklich vom Amtsleiter 1999 anl\u00e4sslich einer Leichenfraubesprechung \u201ef\u00fcr Bergung und Erschwerniszuschlag &#8211; derzeitig DM 28,48\u201c zugesagt wurden. Bis April 2022 erhielt er zuletzt f\u00fcr jeden Leichentransport auch die Zuschl\u00e4ge entsprechend E 14 (\u201eAn- und Auskleiden von Leichen zur amts\u00e4rztlichen Untersuchung und \u00d6ffnen sowie Verl\u00f6ten von Zinks\u00e4rgen 9,14 \u20ac), E 22a (Bergen von Ungl\u00fccksleichen und Transportieren von exhumierten Leichen 14,16 \u20ac) wobei jeweils die f\u00fcr den Kl\u00e4ger zust\u00e4ndige Amtsstelle monatlich die Anzahl der geborgenen Leichen und die Anzahl der versorgten Leichen an das Personalamt gemeldet und dieses die gemeldeten Zuschl\u00e4ge ausbezahlt hat. <\/p>\n\n\n\n<p>Die an die Leichenfahrer gezahlten Zulagen wurden den Kunden stets vollst\u00e4ndig in Rechnung gestellt. Im internen Schriftverkehr sind die erheblichen Erschwernisse der T\u00e4tigkeit festgehalten, die in der Abholung und Versorgung einschlie\u00dflich Waschen, Einkleiden und Einsargen der Leichen regelm\u00e4\u00dfig auftreten. Das Personalamt hat noch mit Schreiben vom 16.05.2018 im Einvernehmen mit dem Leiter des Referats OB-Direktorium die Notwendigkeit dieser Erschwerniszuschl\u00e4ge anerkannt und dem Bestattungsdienst gestattet, weiterhin so zu verfahren. <\/p>\n\n\n\n<p>Im Fr\u00fchjahr 2018 monierte der Bayerische Kommunale Pr\u00fcfungsverband (BKPV), die gezahlten Zuschl\u00e4ge im Zuschlagskatalog nicht vorgesehen waren und die Stadt forderte am 27.05.2022 die gezahlten Erschwerniszuschl\u00e4ge im Rahmen der Ausschlussfristen f\u00fcr die letzten sechs Monate iHv. 8.074,71 \u20ac brutto vom Kl\u00e4ger zur\u00fcck und zog den Betrag in der Folge von der laufenden Verg\u00fctung ab. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt hat au\u00dferdem gegen den Kl\u00e4ger ein Strafverfahren veranlasst, das eingestellt wurde. Ein Strafverfahren gegen die Vorgesetzten des Kl\u00e4gers vor dem Amtsgericht Augsburg ist noch anh\u00e4ngig. <\/p>\n\n\n\n<p>Mit seiner Klage hat der Kl\u00e4ger wiederum die Zahlung dieses Betrages gefordert und geltend gemacht, dass die Zulagen von jeher Teil seiner Verg\u00fctung waren, auf die er vertrauen konnte. Ohne diese sei die Verg\u00fctung der Leichenfahrer keine \u00e4quivalente Gegenleistung f\u00fcr die erbrachten T\u00e4tigkeiten und dementsprechend von allen Beteiligten als nicht leistungsgerecht angesehen worden. Im \u00dcbrigen stelle die Beklagte den Hinterbliebenen weiterhin die vollen, nun nicht mehr an die Arbeitnehmer bezahlten Zuschl\u00e4ge weiterhin in Rechnung. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat f\u00fcr die Zahlungen keine Rechtsgrundlage gesehen und insbesondere auch eine betriebliche \u00dcbung abgelehnt, weil im \u00f6ffentlichen Dienst davon auszugehen sei, dass nur die tariflich erforderlichen Zahlungen geleistet und dar\u00fcber hinaus keine Verpflichtung begr\u00fcndet werden solle. <\/p>\n\n\n\n<p>Das LAG hat dem Kl\u00e4ger auf seine Berufung hin Recht gegeben und einen Anspruch auf Zahlung der ihm seit Beginn seiner T\u00e4tigkeit bis April 2022 gezahlten Zulagen, die der damalige Amtsleiter des Bestattungsdienstes der Stadt Augsburg ausdr\u00fccklich im Protokoll 1999 f\u00fcr alle Leichenfahrer best\u00e4tigt hat, zugestanden. F\u00fcr einen Rechtsbindungswillen der Stadt spricht die Tatsache, dass der Zuschlagsplan f\u00fcr alle Beteiligten evident keine Regelung enthielt und klar war, dass es sich nicht bei jedem Leichentransport um einen besonderen, im Zuschlagsplan f\u00fcr das Friedhofsamt vorgesehenen Fall handeln konnte und dennoch die Zulagen \u00fcber 26 Jahre f\u00fcr jeden Fall einerseits vom Personalamt der Vereinbarung entsprechend abgerechnet und ausbezahlt und andererseits den Kunden in Rechnung gestellt wurden. Auf das Handeln eines \u00f6ffentlichen Arbeitgebers muss Verlass sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Urteil vom 11.03.2026, 5 SLa 22\/25 ist keine Revision zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht M\u00fcnchen, Urteil vom 11.03.2026, 5 SLa 22\/25<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Landesarbeitsgericht M\u00fcnchen, Pressemitteilung vom 20.05.2026<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das LAG M\u00fcnchen hat am 11.03.2026 entschieden, dass der Kl\u00e4ger, der vor \u00fcber 30 Jahren seine T\u00e4tigkeit als Leichenfahrer beim [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1569"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1569"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1569\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1570,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1569\/revisions\/1570"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1569"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1569"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1569"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}