{"id":155,"date":"2019-02-20T08:38:15","date_gmt":"2019-02-20T07:38:15","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=155"},"modified":"2019-02-20T09:00:29","modified_gmt":"2019-02-20T08:00:29","slug":"so-urteilt-das-bag-verfall-von-urlaubsanspruechen-obliegenheiten-des-arbeitgebers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2019\/02\/20\/so-urteilt-das-bag-verfall-von-urlaubsanspruechen-obliegenheiten-des-arbeitgebers\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Verfall von Urlaubsanspr\u00fcchen &#8211; Obliegenheiten des Arbeitgebers"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor \u00fcber seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien St\u00fccken nicht genommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beklagte besch\u00e4ftigte den Kl\u00e4ger vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2013 als Wissenschaftler. Nach der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses verlangte der Kl\u00e4ger ohne Erfolg, den von ihm nicht genommenen Urlaub im Umfang von 51 Arbeitstagen aus den Jahren 2012 und 2013 mit einem Bruttobetrag iHv. 11.979,26 Euro abzugelten. Einen Antrag auf Gew\u00e4hrung dieses Urlaubs hatte er w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, der Urlaubsanspruch des Kl\u00e4gers sei zwar zum Jahresende verfallen. Der Kl\u00e4ger habe aber Schadensersatz in Form von Ersatzurlaub verlangen k\u00f6nnen, weil der Beklagte seiner Verpflichtung, ihm von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gew\u00e4hren, nicht nachgekommen sei. Mit der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sei der Ersatzurlaubsanspruch abzugelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision des Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Sie f\u00fchrt zur Zur\u00fcckverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG sieht vor, dass Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gew\u00e4hrt und genommen wird, verf\u00e4llt. Das galt nach bisheriger Rechtsprechung selbst f\u00fcr den Fall, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig, aber erfolglos aufgefordert hatte, ihm Urlaub zu gew\u00e4hren. Allerdings konnte der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen, der w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf Gew\u00e4hrung von Ersatzurlaub und nach dessen Beendigung auf Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage gerichtet war.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Rechtsprechung hat der Senat weiterentwickelt und damit die Vorgaben des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union aufgrund der Vorabentscheidung vom 6. November 2018&nbsp;<em>(- C-684\/16 &#8211; [Max-Planck-Gesellschaft zur F\u00f6rderung der Wissenschaften])<\/em>&nbsp;umgesetzt. Nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, die zeitliche Lage des Urlaubs unter Ber\u00fccksichtigung der Urlaubsw\u00fcnsche des Arbeitnehmers festzulegen. Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts zwingt die Vorschrift den Arbeitgeber damit zwar nicht, dem Arbeitnehmer von sich aus Urlaub zu gew\u00e4hren. Allerdings obliegt ihm unter Beachtung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003\/88\/EG (Arbeitzeitrichtlinie) die Initiativlast f\u00fcr die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Arbeitgeber gehalten, \u201ekonkret und in v\u00f6lliger Transparenz daf\u00fcr zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tats\u00e4chlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn &#8211; erforderlichenfalls f\u00f6rmlich &#8211; auffordert, dies zu tun\u201c. Der Arbeitgeber hat klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines \u00dcbertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des \u00a7 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub daher in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder \u00dcbertragungszeitraums erlischt. Das Landesarbeitsgericht wird nach der Zur\u00fcckverweisung der Sache aufzukl\u00e4ren haben, ob der Beklagte seinen Obliegenheiten nachgekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 &#8211; 9 AZR 541\/15 &#8211;<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht M\u00fcnchen, Urteil vom 6. Mai 2015 &#8211; 8 Sa 982\/14 &#8211; <\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 9\/19 vom 19.02.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/155"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=155"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/155\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":157,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/155\/revisions\/157"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=155"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=155"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=155"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}