{"id":1534,"date":"2026-03-26T12:53:04","date_gmt":"2026-03-26T11:53:04","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1534"},"modified":"2026-03-26T12:53:04","modified_gmt":"2026-03-26T11:53:04","slug":"so-urteilt-das-bag-wirksamkeit-einer-freistellungsklausel-widerruf-der-dienstwagennutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2026\/03\/26\/so-urteilt-das-bag-wirksamkeit-einer-freistellungsklausel-widerruf-der-dienstwagennutzung\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Wirksamkeit einer Freistellungsklausel &#8211; Widerruf der Dienstwagennutzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gek\u00fcndigten Arbeitsverh\u00e4ltnis bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist unter Fortzahlung der Verg\u00fctung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB* benachteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war seit Januar 2022 als Gebietsleiter im Vertriebsau\u00dfendienst bei der Beklagten t\u00e4tig. Diese stellte ihm einen auch privat nutzbaren Dienstwagen zur Verf\u00fcgung. Die Nutzung konnte widerrufen werden, wenn der Kl\u00e4ger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird. \u00a7 20 des formularm\u00e4\u00dfigen Arbeitsvertrags der Parteien sieht vor, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer \u201ebei oder nach Ausspruch einer K\u00fcndigung \u2013 gleich von welcher Seite\u201c unter Fortzahlung seiner Verg\u00fctung von der Arbeit freizustellen. Nachdem der Kl\u00e4ger sein Arbeitsverh\u00e4ltnis fristgem\u00e4\u00df zum 30. November 2024 gek\u00fcndigt hatte, stellte die Beklagte ihn bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist von seiner Arbeitspflicht frei und forderte ihn zur R\u00fcckgabe des Dienstwagens auf. Dem kam der Kl\u00e4ger nach.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seiner Klage hat der Kl\u00e4ger zuletzt noch Nutzungsausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr August bis November 2024 iHv. monatlich 510,00 Euro brutto verlangt. Er hat ua. geltend gemacht, seine Freistellung sei zu Unrecht erfolgt. Die arbeitsvertragliche Klausel hierzu sei unwirksam. Das Arbeitsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil abge\u00e4ndert und die Beklagte zur Zahlung verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision der Beklagten hatte vor dem F\u00fcnften Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Zwar hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen, die Beklagte habe den Kl\u00e4ger nicht auf der Grundlage der Freistellungsklausel in seinem Formulararbeitsvertrag von der Arbeitsleistung freistellen k\u00f6nnen. Die nach \u00a7 307 Abs. 3 Satz 1 BGB* einer Inhaltskontrolle unterliegende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung ist nach \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Das \u2013 grundrechtlich gesch\u00fctzte \u2013 Interesse eines Arbeitnehmers an einer Besch\u00e4ftigung bis zur Beendigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u00fcberwiegt das Interesse eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im gek\u00fcndigten Arbeitsverh\u00e4ltnis bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen. Die Klausel schneidet dem Arbeitnehmer die M\u00f6glichkeit ab, ein im Einzelfall gesteigertes Besch\u00e4ftigungsinteresse geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Berufungsgericht hat aber nicht rechtsfehlerfrei gepr\u00fcft, ob \u2013 ungeachtet der vertraglichen Klausel \u2013 die Beklagte deshalb befugt war, den Kl\u00e4ger nach Ausspruch seiner K\u00fcndigung bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist freizustellen, weil seiner Besch\u00e4ftigung im konkreten Fall \u00fcberwiegende sch\u00fctzenswerte Interessen der Beklagten entgegenstanden. Da das Landesarbeitsgericht keine f\u00fcr diese Pr\u00fcfung ausreichenden Feststellungen getroffen hat, hat der Senat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. M\u00e4rz 2026 \u2013 5 AZR 108\/25 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 22. Mai 2025 \u2013 5 SLa 249\/25 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>* \u00a7 307 BGB lautet:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e\u00a7 307 Inhaltskontrolle<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. \u2026<br>\u2026<br>(3) Die Abs\u00e4tze 1 und 2 sowie die \u00a7\u00a7 308 und 309 gelten nur f\u00fcr Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese erg\u00e4nzende Regelungen vereinbart werden. \u2026\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 14\/26 vom 25.03.2026<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gek\u00fcndigten Arbeitsverh\u00e4ltnis bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist unter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,267,279,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1534"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1534"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1534\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1535,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1534\/revisions\/1535"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1534"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1534"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1534"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}