{"id":1529,"date":"2026-03-18T08:06:51","date_gmt":"2026-03-18T07:06:51","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1529"},"modified":"2026-03-18T08:06:51","modified_gmt":"2026-03-18T07:06:51","slug":"so-urteilt-der-europaeische-gerichtshof-eugh-eine-katholische-einrichtung-kann-einer-mitarbeiterin-nicht-ohne-weiteres-aus-dem-alleinigen-grund-kuendigen-dass-sie-aus-der-katholischen-kirche-ausge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2026\/03\/18\/so-urteilt-der-europaeische-gerichtshof-eugh-eine-katholische-einrichtung-kann-einer-mitarbeiterin-nicht-ohne-weiteres-aus-dem-alleinigen-grund-kuendigen-dass-sie-aus-der-katholischen-kirche-ausge\/","title":{"rendered":"So urteilt der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH): Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund k\u00fcndigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine solche K\u00fcndigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Ber\u00fccksichtigung der Art der T\u00e4tigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtm\u00e4\u00dfig und gerechtfertigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil von heute klar, wie ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen eines Arbeitgebers, dessen Ethos auf religi\u00f6sen Grunds\u00e4tzen beruht, daran, dass sein Ethos und sein Recht auf Autonomie nicht in Frage gestellt werden, einerseits und den Interessen der Arbeitnehmer, nicht wegen ihrer Religion diskriminiert zu werden, andererseits zu gew\u00e4hrleisten ist. Das Unionsrecht r\u00e4umt jedem Mitgliedstaat einen Beurteilungsspielraum bei dieser Abw\u00e4gung ein. Die nationalen Gerichte m\u00fcssen zwar grunds\u00e4tzlich davon Abstand nehmen, die Legitimit\u00e4t des Ethos der betreffenden Kirche oder Organisation als solchen zu beurteilen, doch ist es Sache dieser Gerichte und nicht der betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden T\u00e4tigkeiten oder der Umst\u00e4nde ihrer Aus\u00fcbung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtm\u00e4\u00dfig und gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall vertritt der Gerichtshof die Auffassung, dass ein katholischer Verein wie die deutsche Katholische Schwangerschaftsberatung einer katholischen Mitarbeiterin grunds\u00e4tzlich nicht allein deshalb k\u00fcndigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, w\u00e4hrend er insbesondere nicht-katholische Personen f\u00fcr die gleiche T\u00e4tigkeit besch\u00e4ftigt. In einer solchen Situation scheint n\u00e4mlich der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des Vereins auf Autonomie nicht in Frage zu stellen. Es ist jedoch letztlich Sache des deutschen Bundesarbeitsgerichts, dies im vorliegenden Fall zu beurteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Verein innerhalb der deutschen katholischen Kirche, der schwangere Frauen ber\u00e4t. Er verlangt von allen seinen Mitarbeitern, die Richtlinien der katholischen Kirche einzuhalten, wonach jede Schwangerschaftsberatung den Schutz des Lebens des ungeborenen Kindes zum Ziel hat und sich somit von dem Bem\u00fchen zu leiten lassen hat, die schwangere Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft und zur Annahme ihres Kindes zu ermutigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als eine der Beraterinnen, die Mitglied der katholischen Kirche war, aus der dieser austrat(1), k\u00fcndigte die Katholische Schwangerschaftsberatung ihr(2) aus diesem Grund. Nach dem anwendbaren kanonischen Recht wird der Austritt aus der katholischen Kirche n\u00e4mlich als schwerwiegender Versto\u00df gegen die Loyalit\u00e4tsobliegenheiten angesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die betreffende Beraterin hatte ihren Austritt damit begr\u00fcndet, dass die Di\u00f6zese Limburg zus\u00e4tzlich zur Kirchensteuer ein Kirchgeld von katholischen Personen erhebe, die wie sie im Rahmen einer glaubensverschiedenen Ehe mit einem gut verdienenden Ehepartner verheiratet seien. Der Verein besch\u00e4ftigte in derselben Beratungsstelle auch nicht der katholischen Kirche angeh\u00f6rende Mitarbeiterinnen, die nicht denselben Loyalit\u00e4tsobliegenheiten unterworfen waren und daher nicht Gefahr liefen, aus demselben Grund gek\u00fcndigt zu werden. Die Beraterin ging daher vor deutschen Gerichten gegen ihre K\u00fcndigung vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesarbeitsgericht ist der Ansicht, dass die K\u00fcndigung der Beraterin eine unmittelbar wegen der Religion erfolgende Ungleichbehandlung darstelle, und \u00e4u\u00dfert Zweifel daran, dass diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden k\u00f6nne. Es hat den Gerichtshof daher ersucht, die Unionsvorschriften \u00fcber die Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf(3) im Licht der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union(4) auszulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtshof antwortet, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine private Organisation, deren Ethos auf religi\u00f6sen Grunds\u00e4tzen beruht, von einem Mitarbeiter, der Mitglied einer bestimmten Kirche ist, die diese religi\u00f6sen Grunds\u00e4tze praktiziert, bei sonst drohender K\u00fcndigung verlangen kann, dass er w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht aus dieser Kirche austritt(5), w\u00e4hrend<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 diese Organisation andere Personen besch\u00e4ftigt, die die gleichen Aufgaben wie der betreffende Mitarbeiter wahrnehmen, ohne von ihnen zu verlangen, dass sie Mitglieder dieser Kirche sind, und<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 dieser Mitarbeiter sich nicht \u00f6ffentlich wahrnehmbar sie betreffend kirchenfeindlich bet\u00e4tigt,<\/p>\n\n\n\n<p>wenn diese beruflichen Anforderungen in Anbetracht der Art der beruflichen T\u00e4tigkeiten dieses Mitarbeiters oder der Umst\u00e4nde ihrer Aus\u00fcbung angesichts des Ethos der Organisation nicht wesentlich, rechtm\u00e4\u00dfig und gerechtfertigt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Beurteilung ist zwar im vorliegenden Fall Sache des Bundesarbeitsgerichts, doch gibt der Gerichtshof ihm eine Reihe von Hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des Gerichtshofs ist insbesondere nicht ersichtlich, dass die streitige Anforderung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit einer Schwangerschaftsberaterin \u201ewesentlich\u201c ist. Die Katholische Schwangerschaftsberatung hat n\u00e4mlich solche Stellen mit Mitarbeiterinnen besetzt, die nicht Mitglieder der katholischen Kirche sind. Dies deutet darauf hin, dass dieser Verein selbst nicht annimmt, dass die Zugeh\u00f6rigkeit zu dieser Kirche erforderlich ist, sondern es f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt, dass sich die Berater verpflichten, die einschl\u00e4gigen Richtlinien der katholischen Kirche einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem begr\u00fcndete die Beraterin ihren Austritt mit der Erhebung eines zus\u00e4tzlichen Kirchgelds, dem sie unterliegt, weil ihr Ehemann nicht katholisch ist und \u00fcber ein hohes Einkommen verf\u00fcgt. Durch diesen Austritt hat sie sich weder von den Grunds\u00e4tzen und Grundwerten der katholischen Kirche distanziert noch sich von ihnen abgewandt. Au\u00dferdem ist nicht ersichtlich, dass sie nicht mehr bereit w\u00e4re, den genannten Richtlinien nachzukommen, zu deren Einhaltung sie sich in ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedenfalls obliegt es der Katholischen Schwangerschaftsberatung, darzutun, dass die geltend gemachte Gefahr einer Beeintr\u00e4chtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich ist, so dass sich die streitige Anforderung tats\u00e4chlich als notwendig und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erweist.<\/p>\n\n\n\n<p>Fu\u00dfnoten:<\/p>\n\n\n\n<ol><li>Durch Erkl\u00e4rung vor der zust\u00e4ndigen kommunalen Beh\u00f6rde. Diese setzt nur die katholische Kirche und den Arbeitgeber \u2013 damit er dies bei der Berechnung der Verg\u00fctung des Mitarbeiters ber\u00fccksichtigen kann \u2013 dar\u00fcber in Kenntnis.<\/li><li>Nachdem sie ihren Wiedereintritt abgelehnt hat.<\/li><li>Richtlinie 2000\/78\/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f\u00fcr die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf.<\/li><li>Konkret geht es um das Grundrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Verbot von Diskriminierungen wegen der Religion.<\/li><li>Oder, um das Arbeitsverh\u00e4ltnis fortzusetzen, nach einem Austritt wieder in diese Kirche eintritt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-258\/24 | Katholische Schwangerschaftsberatung vom 17. M\u00e4rz 2026 <\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union, Pressemitteilung Nr. 37\/26 Luxemburg, den 17. M\u00e4rz 2026<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine solche K\u00fcndigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Ber\u00fccksichtigung der Art der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,278,277,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1529"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1529"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1529\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1530,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1529\/revisions\/1530"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1529"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1529"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1529"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}