{"id":1483,"date":"2025-12-20T11:06:16","date_gmt":"2025-12-20T10:06:16","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1483"},"modified":"2025-12-20T11:06:16","modified_gmt":"2025-12-20T10:06:16","slug":"so-urteilt-das-bag-theaterintendant-arbeitsgerichte-zustaendig-fuer-kuendigungsstreit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2025\/12\/20\/so-urteilt-das-bag-theaterintendant-arbeitsgerichte-zustaendig-fuer-kuendigungsstreit\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Theaterintendant &#8211; Arbeitsgerichte zust\u00e4ndig f\u00fcr K\u00fcndigungsstreit"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr die Klage eines Generalintendanten gegen eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten f\u00fcr Arbeitssachen er\u00f6ffnet sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage stellte sich im Rahmen eines K\u00fcndigungsschutzstreits. Der Kl\u00e4ger war als Generalintendant bei einem Theater besch\u00e4ftigt, das die beklagte Stadt als Eigenbetrieb f\u00fchrt. Grundlage ist ein \u201eIntendantenvertrag\u201c, der dem Generalintendanten die k\u00fcnstlerische Leitung des Theaters \u00fcbertr\u00e4gt. Zu seinen Aufgaben geh\u00f6rten insbesondere die Gestaltung des Spielplans, die Rollenbesetzung sowie die Verteilung der Regieaufgaben und Dirigate. Der Vertrag nimmt eine Eigenbetriebssatzung sowie die Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr das Theater in Bezug. In diesen Regelwerken sind ua. die Organisation des Theaters sowie Aufgaben und Befugnisse der f\u00fcr den Eigenbetrieb zust\u00e4ndigen Organe n\u00e4her bestimmt. Mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht wendet sich der Kl\u00e4ger vorrangig gegen eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beklagte hat die Zul\u00e4ssigkeit des Rechtswegs ger\u00fcgt und beantragt, den Rechtsstreit an das zust\u00e4ndige Landgericht zu verweisen. Der Kl\u00e4ger sei kein Arbeitnehmer, sondern im Rahmen eines freien Dienstverh\u00e4ltnisses t\u00e4tig gewesen. Die Vorinstanzen haben die Arbeitnehmereigenschaft des Kl\u00e4gers bejaht und angenommen, der Rechtsweg zu den Gerichten f\u00fcr Arbeitssachen sei er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Rechtsbeschwerde der Beklagten zur\u00fcckgewiesen und den Rechtsweg zu den Gerichten f\u00fcr Arbeitssachen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG ebenfalls f\u00fcr gegeben erachtet. Es geht um eine b\u00fcrgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Der Kl\u00e4ger ist als Arbeitnehmer iSv. \u00a7 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG zu qualifizieren. Der Norm liegt der allgemeine nationale Arbeitnehmerbegriff zugrunde, der in \u00a7 611a Abs. 1 BGB* gesetzlich geregelt ist. Aus dem \u201eIntendantenvertrag\u201c ergibt sich in Verbindung mit den Kompetenzregelungen in der Eigenbetriebssatzung und der Gesch\u00e4ftsordnung, dass der Generalintendant seine Arbeit nicht im Wesentlichen frei, sondern weisungsgebunden und fremdbestimmt in pers\u00f6nlicher Abh\u00e4ngigkeit auszu\u00fcben hat. Trotz weitreichender Freiheiten unterliegt er wesentlichen \u2013 auch ablauforientierten \u2013 Weisungen des Oberb\u00fcrgermeisters. Durch die Einbindung in die stark arbeitsteilig ausgerichtete Organisation des Theaters erweist sich die T\u00e4tigkeit auch als fremdbestimmt. Die F\u00fchrungsstruktur sieht ein enges Zusammenwirken von Generalintendant und Verwaltungsdirektor vor sowie eine Kontrolle durch Oberb\u00fcrgermeister und Werkausschuss, deren Entscheidungen im Konfliktfall die des Generalintendanten ersetzen k\u00f6nnen. Diese Aspekte lassen die f\u00fcr ein freies Dienstverh\u00e4ltnis sprechenden Gesichtspunkte, etwa die freie Arbeitszeitgestaltung, bei einer Gesamtbetrachtung in den Hintergrund treten. Auch der Umstand, dass der \u201eIntendantenvertrag\u201c dem Kl\u00e4ger die k\u00fcnstlerische Verantwortung und gestalterische Freiheit einr\u00e4umt, \u00e4ndert im Ergebnis nichts.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2025 \u2013 9 AZB 3\/25 \u2013<br>Vorinstanz: Th\u00fcringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2025 \u2013 2 Ta 81\/24 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p><em>*\u00a7 611a Abs. 1 BGB lautet:<\/em><em>\u201e\u00a7 611a Arbeitsvertrag<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in pers\u00f6nlicher Abh\u00e4ngigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchf\u00fchrung, Zeit und Ort der T\u00e4tigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine T\u00e4tigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der pers\u00f6nlichen Abh\u00e4ngigkeit h\u00e4ngt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen T\u00e4tigkeit ab. F\u00fcr die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umst\u00e4nde vorzunehmen. Zeigt die tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, dass es sich um ein Arbeitsverh\u00e4ltnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung 43\/2025 vom 10.12.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Klage eines Generalintendanten gegen eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten f\u00fcr Arbeitssachen er\u00f6ffnet sein. Die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,95,261],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1483"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1483"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1483\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1484,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1483\/revisions\/1484"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1483"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1483"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1483"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}