{"id":145,"date":"2019-02-08T08:16:01","date_gmt":"2019-02-08T07:16:01","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=145"},"modified":"2019-02-08T08:16:01","modified_gmt":"2019-02-08T07:16:01","slug":"so-urteilt-das-bag-kein-widerruf-von-aufhebungsvertraegen-gebot-fairen-verhandelns%ef%bb%bf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2019\/02\/08\/so-urteilt-das-bag-kein-widerruf-von-aufhebungsvertraegen-gebot-fairen-verhandelns%ef%bb%bf\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Kein Widerruf von Aufhebungsvertr\u00e4gen\/Gebot fairen Verhandelns\ufeff"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin war bei der Beklagten als Reinigungskraft besch\u00e4ftigt. Sie schloss in ihrer Wohnung mit dem Lebensgef\u00e4hrten der Beklagten einen Aufhebungsvertrag, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ohne Zahlung einer Abfindung vorsieht. Anlass und Ablauf der Vertragsverhandlungen sind umstritten. Nach Darstellung der Kl\u00e4gerin war sie am Tag des Vertragsschlusses erkrankt. Sie hat den Aufhebungsvertrag wegen Irrtums, arglistiger T\u00e4uschung und widerrechtlicher Drohung angefochten und hilfsweise widerrufen. Mit ihrer Klage wendet sie sich ua. gegen die Beendigung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch den Aufhebungsvertrag.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Urteil auf die Revision der Kl\u00e4gerin aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses hat rechtsfehlerfrei erkannt, dass dem Vortrag der Kl\u00e4gerin kein Anfechtungsgrund entnommen werden kann und der Widerruf eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags auf gesetzlicher Grundlage nicht m\u00f6glich ist. Der Gesetzgeber hat zwar in \u00a7 312 Abs. 1 iVm. \u00a7 312g BGB Verbrauchern bei Vertr\u00e4gen, die au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen worden sind, ein Widerrufsrecht nach \u00a7 355 BGB einger\u00e4umt. Auch Arbeitnehmer sind Verbraucher. Im Gesetzgebungsverfahren ist jedoch der Wille des Gesetzgebers deutlich geworden, arbeitsrechtliche Aufhebungsvertr\u00e4ge nicht in den Anwendungsbereich der \u00a7\u00a7 312 ff. BGB einzubeziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat jedoch nicht gepr\u00fcft, ob das Gebot fairen Verhandelns vor Abschluss des Aufhebungsvertrags beachtet wurde. Dieses Gebot ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und \u00fcberlegte Entscheidung des Vertragspartners \u00fcber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert. Dies k\u00f6nnte hier insbesondere dann der Fall sein, wenn eine krankheitsbedingte Schw\u00e4che der Kl\u00e4gerin bewusst ausgenutzt worden w\u00e4re. Die Beklagte h\u00e4tte dann Schadensersatz zu leisten. Sie m\u00fcsste den Zustand herstellen, der ohne die Pflichtverletzung best\u00fcnde\u00a0<em>(sog. Naturalrestitution, \u00a7 249 Abs. 1 BGB)<\/em>. Die Kl\u00e4gerin w\u00e4re dann so zu stellen, als h\u00e4tte sie den Aufhebungsvertrag nicht geschlossen. Dies f\u00fchrte zum Fortbestand des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Das Landesarbeitsgericht wird die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags daher erneut zu beurteilen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Februar 2019 &#8211; 6 AZR 75\/18 &#8211;<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 &#8211; 10 Sa 1159\/16 &#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 6\/19 vom 07.02.2019<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/145"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=145"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/145\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":146,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/145\/revisions\/146"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=145"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=145"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=145"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}