{"id":1381,"date":"2025-05-26T09:56:06","date_gmt":"2025-05-26T07:56:06","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1381"},"modified":"2025-05-26T09:56:06","modified_gmt":"2025-05-26T07:56:06","slug":"so-urteilt-das-lag-duesseldorf-abstieg-in-die-2-handball-bundesliga-und-ligaklausel-des-assistenztrainers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2025\/05\/26\/so-urteilt-das-lag-duesseldorf-abstieg-in-die-2-handball-bundesliga-und-ligaklausel-des-assistenztrainers\/","title":{"rendered":"So urteilt das LAG D\u00fcsseldorf: Abstieg in die 2. Handball-Bundesliga und Ligaklausel des Assistenztrainers"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Assistenztrainer der 1. Mannschaft eines Handballbundesligisten war seit dem 01.07.2022 bei einer\u00a0GmbH, welche als Dienstleisterin den Spielbetrieb und die Vermarktung der Handballmannschaft des Vereins durchf\u00fchrte, angestellt. Der Arbeitsvertrag wies Unterschriftsfelder f\u00fcr den Assistenztrainer sowie f\u00fcr die beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der\u00a0GmbH\u00a0auf. Unterschrieben wurde der Vertrag f\u00fcr die\u00a0GmbH\u00a0jedoch nur von einem der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, wobei neben dessen Unterschrift ein Vereinsstempel gesetzt wurde. Der Arbeitsvertrag war auf vier Jahre befristet und enthielt zus\u00e4tzlich folgende Ligaklausel:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;Der Vertrag besitzt ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Bereich der 1. Handball-Bundesliga G\u00fcltigkeit. Bei Abstieg oder Lizenzverlust\/-r\u00fcckgabe endet der Vertrag.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem die Mannschaft am Ende der Saison 2023\/2024 einen Abstiegsplatz belegt hatte, bezweifelte die&nbsp;GmbH&nbsp;zun\u00e4chst gerichtlich die Lizenzvergabe an einen konkurrierenden Bundesligisten. Da das Gerichtsverfahren durch Vergleich ohne Lizenzentzug beendet wurde, kam es endg\u00fcltig zum Abstieg des Vereins in die 2. Handball- Bundesliga. Die&nbsp;GmbH&nbsp;informierte den Assistenztrainer daraufhin \u00fcber die Beendigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses zum 30.06.2024. Hiergegen hat dieser sich mit seiner Klage gewendet und zus\u00e4tzlich Differenzverg\u00fctung geltend gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der&nbsp;GmbH&nbsp;blieb heute vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos. Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts lie\u00df offen, ob die in der Ligaklausel vereinbarte aufl\u00f6sende Bedingung hinreichend bestimmt ist. Die Klausel ist jedenfalls unwirksam, weil sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe in \u00a7 21 i.V.m. \u00a7 14&nbsp;Abs.&nbsp;4&nbsp;TzBfG&nbsp;nicht schriftlich vereinbart wurde. Durch das leer gebliebene Unterschriftsfeld f\u00fcr den zweiten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erweckt der Arbeitsvertrag, in dem die Ligaklausel enthalten ist, den Eindruck der Unvollst\u00e4ndigkeit. Hinweise, die f\u00fcr eine Berechtigung des alleinunterzeichnenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers sprechen k\u00f6nnten, z.B. ein Vertretungszusatz oder ein Durchstreichen des zweiten Unterschriftenfelds, fehlen. Auch der Vereinsstempel neben der geleisteten Unterschrift ist insoweit nicht aussagekr\u00e4ftig. Unabh\u00e4ngig davon hatte die Kammer erhebliche Zweifel, ob es f\u00fcr die Vereinbarung einer aufl\u00f6senden Bedingung einen Sachgrund gibt. Bedenken bestehen insbesondere, ob die T\u00e4tigkeit als Assistenztrainer der Handballmannschaft eine Arbeitsleistung ist, die aufgrund ihrer Eigenart, etwa wegen eines besonderen Abwechslungsbed\u00fcrfnisses oder eines \u201eVerschlei\u00df\u201c-Effekts, die Aufnahme einer aufl\u00f6senden Bedingung in den Arbeitsvertrag rechtfertigen kann. Die Berufung der&nbsp;GmbH&nbsp;gegen die Verurteilung zur Zahlung von Differenzverg\u00fctung war bereits unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 23.05.2025 &#8211; 10 SLa 668\/24<br>Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 30.10.2024 &#8211; 4 Ca 729\/24&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Justiz NRW, Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Pressemitteilung vom 23.05.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Assistenztrainer der 1. 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