{"id":1379,"date":"2025-05-25T11:05:55","date_gmt":"2025-05-25T09:05:55","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1379"},"modified":"2025-05-25T11:05:55","modified_gmt":"2025-05-25T09:05:55","slug":"so-urteilt-das-bag-betriebsratswahl-aktives-wahlrecht-von-fuehrungskraeften-in-mehreren-betrieben-bei-einer-unternehmensinternen-matrix-struktur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2025\/05\/25\/so-urteilt-das-bag-betriebsratswahl-aktives-wahlrecht-von-fuehrungskraeften-in-mehreren-betrieben-bei-einer-unternehmensinternen-matrix-struktur\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Betriebsratswahl &#8211; aktives Wahlrecht von F\u00fchrungskr\u00e4ften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angeh\u00f6rt, hat bei der Wahl des Betriebsrats in s\u00e4mtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitgeberin erbringt IT-Dienstleistungen und vertreibt IT-Produkte an verschiedenen Standorten. Aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) sind bei ihr abweichend von den Betriebsstrukturen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) f\u00fcnf Organisationseinheiten \u2013 ua. der Betrieb Region S\u00fcd \u2013 gebildet, in denen jeweils ein Betriebsrat gew\u00e4hlt wird. Die Erledigung der Arbeitsaufgaben im Unternehmen der Arbeitgeberin gliedert sich in verschiedene Bereiche, in denen Arbeitnehmer aus verschiedenen Organisationseinheiten in Teams zusammenarbeiten und von sog. Matrix-F\u00fchrungskr\u00e4ften, die keine leitenden Angestellten sind, gef\u00fchrt werden (unternehmensinterne Matrix-Struktur). Bei der Wahl des Betriebsrats im Betrieb Region S\u00fcd im Jahr 2022 hat der Wahlvorstand auch diejenigen Matrix-F\u00fchrungskr\u00e4fte als wahlberechtigt angesehen, welche Vorgesetzte der dem Betrieb Region S\u00fcd angeh\u00f6renden Arbeitnehmer sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitgeberin hat die Wahl angefochten und dies darauf gest\u00fctzt, dass die F\u00fchrungskr\u00e4fte nicht wahlberechtigt seien, weil sie dem Betrieb Region S\u00fcd nicht angeh\u00f6rten. Die Vorinstanzen haben die Wahl f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt. Das Landesarbeitsgericht ist davon ausgegangen, die Matrix-F\u00fchrungskr\u00e4fte seien bereits einem der vier anderen auf der Grundlage der GBV bestimmten Betriebe zugeordnet und damit ausschlie\u00dflich dort wahlberechtigt; eine Mehrfach-Wahlberechtigung scheide aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte Erfolg. Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben. Nach \u00a7 7 Satz 1 BetrVG sind wahlberechtigt alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Damit kn\u00fcpft die Wahlberechtigung an die Zugeh\u00f6rigkeit des Arbeitnehmers zum Betrieb an, welche durch die Eingliederung in die Betriebsorganisation begr\u00fcndet wird. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer bereits in einem Betrieb eingegliedert und damit in diesem wahlberechtigt ist, steht seiner Wahlberechtigung in einem weiteren Betrieb nicht entgegen. Es ist m\u00f6glich, in mehreren Betrieben wahlberechtigt zu sein. Ob dies vorliegend der Fall ist, konnte der Senat nicht abschlie\u00dfend beurteilen und entsprechend auch keine abschlie\u00dfende Entscheidung in der Sache treffen. Es bedarf einer weiteren Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts durch das Landesarbeitsgericht, ua. zur Wirksamkeit und zu den Ma\u00dfgaben der mit der GBV festgelegten Betriebsratsstruktur sowie ggf. zur Eingliederung der Matrix-F\u00fchrungskr\u00e4fte in den Betrieb Region S\u00fcd.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Mai 2025 \u2013 7 ABR 28\/24 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg, Beschluss vom 13. Juni 2024 \u2013 3 TaBV 1\/24 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 22\/25 vom 22.05.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angeh\u00f6rt, hat bei der Wahl des Betriebsrats in s\u00e4mtlichen dieser Betriebe das aktive [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,45,220],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1379"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1379"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1379\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1380,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1379\/revisions\/1380"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1379"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1379"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1379"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}