{"id":1339,"date":"2025-02-13T13:53:31","date_gmt":"2025-02-13T12:53:31","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1339"},"modified":"2025-02-13T13:53:31","modified_gmt":"2025-02-13T12:53:31","slug":"so-urteilt-das-bag-freistellung-waehrend-der-kuendigungsfrist-boeswilliges-unterlassen-anderweitigen-verdienstes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2025\/02\/13\/so-urteilt-das-bag-freistellung-waehrend-der-kuendigungsfrist-boeswilliges-unterlassen-anderweitigen-verdienstes\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: &#8211; Freistellung w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist &#8211; b\u00f6swilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes"},"content":{"rendered":"\n<p>K\u00fcndigt der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Besch\u00e4ftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterl\u00e4sst der Arbeitnehmer in der Regel nicht b\u00f6swillig iSd. \u00a7\u00a0615 Satz\u00a02 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist ein anderweitiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis eingeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war seit November 2019 bei der Beklagten besch\u00e4ftigt, zuletzt als Senior Consultant gegen eine monatliche Verg\u00fctung von 6.440,00&nbsp;Euro brutto. Die Beklagte k\u00fcndigte das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit Schreiben vom 29.&nbsp;M\u00e4rz 2023 ordentlich zum 30.&nbsp;Juni 2023 und stellte den Kl\u00e4ger unter Einbringung von Resturlaub unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung frei. Der vom Kl\u00e4ger erhobenen K\u00fcndigungsschutzklage gab das Arbeitsgericht am 29.&nbsp;Juni 2023 statt, die von der Beklagten dagegen eingelegte Berufung hat das Landesarbeitsgericht am 11.&nbsp;Juni 2024 zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Zugang der K\u00fcndigung meldete sich der Kl\u00e4ger Anfang April 2023 arbeitssuchend und erhielt von der Agentur f\u00fcr Arbeit erstmals Anfang Juli Vermittlungsvorschl\u00e4ge. Die Beklagte \u00fcbersandte ihm hingegen schon im Mai und Juni 2023 insgesamt 43 von Jobportalen oder Unternehmen online gestellte Stellenangebote, die nach ihrer Einsch\u00e4tzung f\u00fcr den Kl\u00e4ger in Betracht gekommen w\u00e4ren. Auf sieben davon bewarb sich der Kl\u00e4ger, allerdings erst ab Ende Juni 2023. Nachdem die Beklagte dem Kl\u00e4ger f\u00fcr Juni 2023 keine Verg\u00fctung mehr zahlte, hat er diese mit der vorliegenden Klage geltend gemacht. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und eingewendet, der Kl\u00e4ger sei verpflichtet gewesen, sich w\u00e4hrend der Freistellung zeitnah auf die ihm \u00fcberlassenen Stellenangebote zu bewerben. Weil er dies unterlassen habe, m\u00fcsse er sich f\u00fcr Juni 2023 nach \u00a7&nbsp;615 Satz&nbsp;2 BGB fiktiven anderweitigen Verdienst in H\u00f6he des bei der Beklagten bezogenen Gehalts anrechnen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Kl\u00e4gers hat das Landesarbeitsgericht ihr stattgegeben. Die dagegen erhobene Revision der Beklagten blieb vor dem F\u00fcnften Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Beklagte befand sich aufgrund der von ihr einseitig erkl\u00e4rten Freistellung des Kl\u00e4gers w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist im Annahmeverzug und schuldet dem Kl\u00e4ger nach \u00a7&nbsp;615 Satz&nbsp;1 BGB iVm. \u00a7&nbsp;611a Abs.&nbsp;2 BGB die vereinbarte Verg\u00fctung f\u00fcr die gesamte Dauer der K\u00fcndigungsfrist. Nicht erzielten anderweitigen Verdienst muss sich der Kl\u00e4ger nicht nach \u00a7&nbsp;615 Satz&nbsp;2 BGB anrechnen lassen. Der durch eine fiktive Anrechnung nicht erworbenen Verdienstes beim Arbeitnehmer eintretende Nachteil ist nur gerechtfertigt, wenn dieser wider Treu und Glauben (\u00a7&nbsp;242 BGB) unt\u00e4tig geblieben ist. Weil \u00a7&nbsp;615 Satz&nbsp;2 BGB eine Billigkeitsregelung enth\u00e4lt, kann der Umfang der Obliegenheit des Arbeitnehmers zu anderweitigem Erwerb nicht losgel\u00f6st von den Pflichten des Arbeitgebers beurteilt werden. Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass ihr die Erf\u00fcllung des aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis resultierenden, auch w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist bestehenden Besch\u00e4ftigungsanspruchs des Kl\u00e4gers unzumutbar gewesen w\u00e4re. Ausgehend hiervon bestand f\u00fcr ihn keine Verpflichtung, schon vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist zur finanziellen Entlastung der Beklagten ein anderweitiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis einzugehen und daraus Verdienst zu erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht,&nbsp;Urteil vom&nbsp;12.&nbsp;Februar 2025 \u2013&nbsp;5 AZR 127\/24 \u2013<br>Vorinstanz:&nbsp;Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg Kammern Freiburg,&nbsp;Urteil vom<br>3.&nbsp;Mai 2024 \u2013&nbsp;9&nbsp;Sa 4\/24 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 6\/25 vom 12.02.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcndigt der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Besch\u00e4ftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterl\u00e4sst der Arbeitnehmer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,216,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1339"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1339"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1339\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1340,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1339\/revisions\/1340"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1339"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1339"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1339"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}