{"id":1296,"date":"2024-11-30T09:22:39","date_gmt":"2024-11-30T08:22:39","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1296"},"modified":"2024-11-30T09:22:39","modified_gmt":"2024-11-30T08:22:39","slug":"so-urteilt-das-bag-aussetzung-von-beitraegen-zur-betrieblichen-altersversorgung-aus-anlass-der-coronapandemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/11\/30\/so-urteilt-das-bag-aussetzung-von-beitraegen-zur-betrieblichen-altersversorgung-aus-anlass-der-coronapandemie\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: &#8211; Aussetzung von Beitr\u00e4gen zur betrieblichen Altersversorgung aus Anlass der Coronapandemie"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Aussetzung von Beitr\u00e4gen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bew\u00e4ltigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und zur Absicherung des Kabinenpersonals muss zu ihrer Wirksamkeit den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Ma\u00dfst\u00e4ben zum Vertrauensschutz und zur Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei verschlechternden Tarifregelungen gen\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war bei der Beklagten von Oktober 1997 bis zum 31. Januar 2022 als Flugbegleiter besch\u00e4ftigt. Auf das Arbeitsverh\u00e4ltnis fand f\u00fcr die betriebliche Altersversorgung der Tarifvertrag Lufthansa Rente Kabine Anwendung. In dem Tarifvertrag ist insbesondere geregelt, dass die Beklagte verschiedene arbeitgeberseitige Beitragszahlungen zur Altersversorgung leistet. Aus dem Anlass der Coronakrise schlossen die Tarifvertragsparteien Ende Juni 2020 einen Tarifvertrag \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Folgen der Coronakrise (TV Krisenbeitrag und Absicherung Kabine LHA). Dieser sah f\u00fcr seine urspr\u00fcngliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 ua. den Ausschluss betriebsbedingter K\u00fcndigungen, eine Aussetzung der Beitr\u00e4ge zu verschiedenen Systemen der betrieblichen Altersversorgung, aber auch ein Einfrieren der tariflichen Verg\u00fctung vor. Die Aussetzung der Beitr\u00e4ge zur betrieblichen Altersversorgung sollte nicht f\u00fcr Mitarbeiter gelten, \u201edie innerhalb der von der Deutsche Lufthansa AG gesetzten Annahmefrist des Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag abschlie\u00dfen oder auf Grund der Freiwilligenprogramme in die Versorgung ausscheiden\u201c. An einem ersten Freiwilligenprogramm aufgrund einer Duldungsvereinbarung der Arbeitgeberin mit der Gruppenvertretung Kabine DLH nahm der Kl\u00e4ger nicht teil. Er schied erst auf der Grundlage einer zweiten Duldungsvereinbarung mit dem Namen \u201eNow!Cabin\u201c aus. Am 25. Mai 2022 schlossen die Tarifvertragsparteien eine sog. Vereinbarung zur Klarstellung des TV Krisenbeitrag und Absicherung Kabine LHA mit dem Inhalt, dass s\u00e4mtliche Bezugnahmen auf ein Freiwilligenprogramm oder die Freiwilligenprogramme im Tarifvertrag ausschlie\u00dflich die in der ersten Duldungsvereinbarung beschriebenen freiwilligen Ma\u00dfnahmen betr\u00e4fen. Der Kl\u00e4ger hat geltend gemacht, er komme in den Genuss der R\u00fcckausnahme des Tarifvertrags Krisenbeitrag und Absicherung Kabine LHA, so dass die Beitr\u00e4ge zur betrieblichen Altersversorgung f\u00fcr ihn nachzuentrichten seien. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Kl\u00e4gers der Klage stattgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision der Beklagten hatte beim Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Senat hat das Urteil aufgehoben und die Sache \u2013 mit Ausnahme der unbegr\u00fcndeten Zinsforderungen des Kl\u00e4gers \u2013 zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur\u00fcckverwiesen. Zwar finde die R\u00fcckausnahme der Aussetzung der Beitr\u00e4ge des Tarifvertrags Krisenbeitrag und Absicherung Kabine LHA auf den Kl\u00e4ger wegen der Klarstellungsvereinbarung vom 25. Mai 2022 keine Anwendung. Die urspr\u00fcngliche tarifliche Regelung war unklar, so dass die sp\u00e4tere Vereinbarung die Lage klarstellen durfte. Allerdings ist die Aussetzung der Beitr\u00e4ge zur betrieblichen Altersversorgung nach den Grunds\u00e4tzen des Senats f\u00fcr Tarifvertr\u00e4ge zum Vertrauensschutz und zur Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Tarifvertragsparteien sind danach zwar nicht verpflichtet, die jeweils zweckm\u00e4\u00dfigste, vern\u00fcnftigste oder gerechteste L\u00f6sung zu w\u00e4hlen. Wenn die tarifliche Regelung aber zu einer Beschr\u00e4nkung oder zu einem Eingriff in Versorgungsrechte f\u00fchrt, bed\u00fcrfen die Tarifvertragsparteien legitimierender Gr\u00fcnde. Deren Gewicht h\u00e4ngt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die \u00c4nderung der Versorgungsregelungen entstehen. Dies wird das Berufungsgericht ua. zu \u00fcberpr\u00fcfen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht,&nbsp;Urteil vom&nbsp;26.&nbsp;November 2024 \u2013&nbsp;3 AZR 28\/24 \u2013<br>Vorinstanz:&nbsp;Landesarbeitsgericht K\u00f6ln,&nbsp;Urteil vom&nbsp;26.&nbsp;April 2023 \u2013&nbsp;11&nbsp;Sa 777\/22 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Der Senat hat am selben Tag in einem Parallelverfahren ebenfalls das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.&nbsp;November 2024 \u2013 3 AZR 40\/24 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht K\u00f6ln, Urteil vom 24.&nbsp;November 2023 \u2013 10&nbsp;Sa 175\/23 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 32\/24 vom 26.11.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aussetzung von Beitr\u00e4gen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bew\u00e4ltigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und zur Absicherung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1296"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1297,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296\/revisions\/1297"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1296"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1296"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1296"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}