{"id":1284,"date":"2024-11-17T10:41:08","date_gmt":"2024-11-17T09:41:08","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1284"},"modified":"2024-11-17T10:41:08","modified_gmt":"2024-11-17T09:41:08","slug":"so-urteilt-das-bag-arbeitnehmerueberlassung-konzernprivileg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/11\/17\/so-urteilt-das-bag-arbeitnehmerueberlassung-konzernprivileg\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: &#8211; Arbeitnehmer\u00fcberlassung &#8211; Konzernprivileg"},"content":{"rendered":"\n<p>\u00dcberl\u00e4sst ein Unternehmen, das einem Konzern angeh\u00f6rt, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u00fcber mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelm\u00e4\u00dfig davon auszugehen, dass die Besch\u00e4ftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der \u00dcberlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz (A\u00dcG) berufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt nach \u00a7 10 Abs. 1 A\u00dcG ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus einem der in \u00a7 9 Abs. 1 A\u00dcG aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnde unwirksam ist. Diese Rechtsfolge tritt nach \u00a7 1 Abs. 3 Nr. 2 A\u00dcG bei einer Arbeitnehmer\u00fcberlassung zwischen Konzernunternehmen nicht ein, es sei denn, der Arbeitnehmer wird \u201ezum Zweck der \u00dcberlassung eingestellt und besch\u00e4ftigt\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war vom 14. Juli 2008 bis zum 30. April 2020 bei der S-GmbH als Sitzefertiger angestellt. Seine vertraglich geschuldete T\u00e4tigkeit verrichtete er auf dem Werksgel\u00e4nde der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie. Die Beklagte und die S-GmbH waren w\u00e4hrend der Besch\u00e4ftigungsdauer des Kl\u00e4gers konzernverbundene Unternehmen. Die genauen Umst\u00e4nde, unter denen der Kl\u00e4ger seine Arbeitsleistung erbrachte, sind zwischen den Parteien umstritten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger hat geltend gemacht, zwischen den Parteien sei nach \u00a7 10 Abs. 1 iVm. \u00a7 9 Abs. 1 A\u00dcG ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zustande gekommen, weil er seit Anbeginn seiner Besch\u00e4ftigung bei der Beklagten unter Verletzung der Vorgaben des A\u00dcG als Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei. Die vertragliche Zusammenarbeit zwischen der Beklagten und der S-GmbH sei nicht dienst- oder werkvertraglicher Natur gewesen, sondern als Arbeitnehmer\u00fcberlassung zu qualifizieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen des \u00a7 1 Abs. 3 Nr. 2 A\u00dcG f\u00fcr das Eingreifen des Konzernprivilegs bejaht, weil der Kl\u00e4ger nicht zum Zwecke der \u00dcberlassung eingestellt und besch\u00e4ftigt worden sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Begr\u00fcndung hielt der revisionsrechtlichen Pr\u00fcfung durch den Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht stand. Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist das Konzernprivileg nicht nur dann unanwendbar, wenn Einstellung \u201eund\u201c Besch\u00e4ftigung zum Zweck der \u00dcberlassung erfolgen. Die Konjunktion \u201eund\u201c in \u00a7 1 Abs. 3 Nr. 2 A\u00dcG ist als Aufz\u00e4hlung der bezeichneten Sachverhalte zu verstehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt das Konzernprivileg auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der \u00dcberlassung eingestellt \u201eoder\u201c besch\u00e4ftigt wird. Dies ist regelm\u00e4\u00dfig der Fall, wenn der Arbeitnehmer seit Besch\u00e4ftigungsbeginn \u00fcber mehrere Jahre hinweg durchgehend als Leiharbeitnehmer eingesetzt wird. Eine solche Praxis indiziert einen entsprechenden Besch\u00e4ftigungszweck.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Neunte Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landes-arbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen. Dieses wird zun\u00e4chst die erforderlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen haben, um beurteilen zu k\u00f6nnen, ob eine Arbeitnehmer\u00fcberlassung gegeben war und das A\u00dcG anzuwenden ist. Dies h\u00e4ngt davon ab, ob der Kl\u00e4ger tats\u00e4chlich in die Arbeitsorganisation der Beklagten eingegliedert war und deren Weisungen unterlag oder allein die S-GmbH gegen\u00fcber dem Kl\u00e4ger weisungsbefugt war.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. November 2024 \u2013 9 AZR 13\/24 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 9. November 2023 \u2013 5 Sa 180\/23 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 30\/24 vom 12.11.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberl\u00e4sst ein Unternehmen, das einem Konzern angeh\u00f6rt, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u00fcber mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[92,6,132,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1284"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1284"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1284\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1285,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1284\/revisions\/1285"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1284"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1284"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1284"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}