{"id":1282,"date":"2024-11-16T07:46:39","date_gmt":"2024-11-16T06:46:39","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1282"},"modified":"2024-11-16T07:46:39","modified_gmt":"2024-11-16T06:46:39","slug":"so-urteilt-das-bag-tarifvertragliche-inflationsausgleichspraemie-ausschluss-von-arbeitnehmern-in-der-passivphase-ihrer-altersteilzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/11\/16\/so-urteilt-das-bag-tarifvertragliche-inflationsausgleichspraemie-ausschluss-von-arbeitnehmern-in-der-passivphase-ihrer-altersteilzeit\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: &#8211; Tarifvertragliche Inflationsausgleichspr\u00e4mie &#8211; Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit"},"content":{"rendered":"\n<p>Der im Tarifvertrag f\u00fcr energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichspr\u00e4mie ist unwirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft. Er vereinbarte mit der Rechtsvorg\u00e4ngerin der Beklagten Altersteilzeit im Blockmodell mit Beginn der Passivphase am 1. Mai 2022.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. einigte sich mit den Gewerkschaften ver.di und IG BCE anl\u00e4sslich der Tarifrunde 2023 in dem \u201eTarifvertrag \u00fcber eine einmalige Sonderzahlung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 11c Einkommenssteuergesetz\u201c (TV IAP) auf die Gew\u00e4hrung einer Inflationsausgleichspr\u00e4mie, die unabh\u00e4ngig vom individuellen Besch\u00e4ftigungsgrad 3.000,00 Euro betr\u00e4gt. Es handelt sich nach der Protokollnotiz zum TV IAP um eine Beihilfe bzw. Unterst\u00fctzung des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Von der Zahlung sind gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 2 Satz 3 TV IAP ua. Arbeitnehmer ausgeschlossen, die sich am 31. Mai 2023 in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Vorruhestand befanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seiner Klage begehrt der Kl\u00e4ger die Inflationsausgleichspr\u00e4mie iHv. 3.000,00 Euro. Er hat ua. die Auffassung vertreten, der Anspruchsausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit stelle eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung wegen der Teilzeit dar. Die Inflationsausgleichspr\u00e4mie werde ausschlie\u00dflich als Leistung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gezahlt und verfolge daneben keinen arbeitsleistungsbezogenen Zweck.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Kl\u00e4gers hatte vor dem Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Beklagte ist zur Zahlung der streitgegenst\u00e4ndlichen Pr\u00e4mie verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit durch \u00a7 1 Abs. 2 Satz 3 TV IAP verst\u00f6\u00dft gegen \u00a7 4 Abs. 1 TzBfG. Danach darf ein teilzeitbesch\u00e4ftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbesch\u00e4ftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gr\u00fcnde eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbesch\u00e4ftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gew\u00e4hren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbesch\u00e4ftigten Arbeitnehmers entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Schlechterstellung von Teilzeitbesch\u00e4ftigten kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verh\u00e4ltnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten l\u00e4sst. In der Bestimmung des Leistungszwecks sind die Tarifvertragsparteien dabei gem\u00e4\u00df Art. 9 Abs. 3 GG weitgehend frei. Mit der Regelung des \u00a7 1 Abs. 2 Satz 3 TV IAP haben sie ihre durch \u00a7 4 Abs. 1 TzBfG begrenzte Rechtsetzungsbefugnis \u00fcberschritten. Ein sachlicher Grund f\u00fcr die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern aufgrund der Freistellung in der Altersteilzeit gegen\u00fcber vergleichbaren Vollzeitbesch\u00e4ftigten l\u00e4sst sich aus den erkennbaren Leistungszwecken und dem Umfang der Teilzeitarbeit nicht herleiten. Die Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen steht der Annahme entgegen, dass es sich bei der Inflationsausgleichspr\u00e4mie auch um eine Gegenleistung f\u00fcr erbrachte Arbeit handelt. Auch in Bezug auf die vergangene Betriebstreue sind keine Aspekte ersichtlich, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen k\u00f6nnten. Von einer zuk\u00fcnftigen Betriebstreue haben die Tarifvertragsparteien den Anspruch nicht abh\u00e4ngig gemacht. Unterschiede f\u00fcr einen unterschiedlichen Bedarf aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zwischen Vollzeitbesch\u00e4ftigten und Teilzeitbesch\u00e4ftigten, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, sind nicht erkennbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. November 2024 \u2013 9 AZR 71\/24 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 5. M\u00e4rz 2024 \u2013 14 Sa 1148\/23 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 29\/24 vom 12.11.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der im Tarifvertrag f\u00fcr energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,209,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1282"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1282"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1282\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1283,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1282\/revisions\/1283"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1282"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1282"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1282"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}