{"id":1271,"date":"2024-10-30T14:13:39","date_gmt":"2024-10-30T13:13:39","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1271"},"modified":"2024-10-30T14:13:39","modified_gmt":"2024-10-30T13:13:39","slug":"so-urteilt-das-bag-betriebsratswahl-anfechtung-briefwahl-wegen-homeoffice-und-kurzarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/10\/30\/so-urteilt-das-bag-betriebsratswahl-anfechtung-briefwahl-wegen-homeoffice-und-kurzarbeit\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: &#8211; Betriebsratswahl &#8211; Anfechtung &#8211; Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vor\u00fcbergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen f\u00fcr eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag \u00fcbersenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitgeberin produziert an mehreren Standorten Kraftfahrzeuge. Im Fr\u00fchjahr 2022 fand in ihrem Werk in Wolfsburg turnusgem\u00e4\u00df die Betriebsratswahl statt. Bei Bekanntmachung des Wahlausschreibens im November 2021 galt f\u00fcr den Verwaltungsbereich infolge der Covid-19-Pandemie eine \u201ebis auf Weiteres\u201c befristete betriebliche Anordnung, so weit wie m\u00f6glich mobile Arbeit (Homeoffice) zu nutzen. Ausgenommen waren Besch\u00e4ftigte, deren T\u00e4tigkeit eine Anwesenheit im Betrieb erforderte. Im Januar 2022 verl\u00e4ngerte die Arbeitgeberin ihre Anweisung; betroffen war auch der f\u00fcr die Wahl festgelegte Zeitraum vom 14. bis 18. M\u00e4rz 2022. Daraufhin \u00fcbersandte der Wahlvorstand an ca. 26.000 in der Verwaltung t\u00e4tige Arbeitnehmer unaufgefordert Briefwahlunterlagen. Ab Mitte Februar 2022 kam es im Werk au\u00dferdem zu Kurzarbeit infolge von Produktionsausf\u00e4llen. Deswegen beschloss der Wahlvorstand, alle ihm von der Arbeitgeberin gemeldeten und im Wahlzeitpunkt wegen der Kurzarbeit betriebsabwesenden Arbeitnehmer der schriftlichen Stimmabgabe zuzuordnen. Entsprechend erhielten ca. 33.000 Produktionsmitarbeiter Briefwahlunterlagen zugesandt. An der Betriebsratswahl beteiligten sich 39.498 Wahlberechtigte, davon etwa 35.000 im Wege der schriftlichen Stimmabgabe.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem von ihnen eingeleiteten Verfahren haben mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmer die Betriebsratswahl angefochten. Sie haben \u2013 unter anderem im Zusammenhang mit der schriftlichen Stimmabgabe \u2013 verschiedene Verst\u00f6\u00dfe gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Ersten Verordnung zu dessen Durchf\u00fchrung (Wahlordnung) ger\u00fcgt. Die Versendung von Briefwahlunterlagen an alle Arbeitnehmer im Homeoffice und in Kurzarbeit haben sie als unvereinbar mit der Wahlordnung angesehen. Das Arbeitsgericht hat die Wahl antragsgem\u00e4\u00df f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt. Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag abgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit ihrer Rechtsbeschwerde hatten die Antragsteller Erfolg. Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Sache zur neuen Anh\u00f6rung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen. Die F\u00e4lle einer zul\u00e4ssigen Briefwahl sind in der Wahlordnung (WO) abschlie\u00dfend geregelt. Nach \u00a7 24 Abs. 2 Nr. 1 WO erhalten die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe \u2013 ohne dies zu verlangen \u2013 diejenigen Wahlberechtigten, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses nicht im Betrieb anwesend sein werden. Hierunter fallen Arbeitnehmer, die w\u00e4hrend der Wahl wegen vor\u00fcbergehend ausge\u00fcbter mobiler Arbeit und wegen Kurzarbeit betriebsabwesend sind. Allerdings kann auf der Grundlage der bisher festgestellten Tatsachen nicht beurteilt werden, ob der Wahlvorstand \u2013 insoweit unter Versto\u00df gegen \u00a7 24 Abs. 2 Nr. 1 WO \u2013 die Briefwahlunterlagen auch an zur mobilen Arbeit berechtigte Arbeitnehmer \u00fcbersandt hat, von denen er wusste, dass sie im Wahlzeitraum wegen Unabk\u00f6mmlichkeit ihre T\u00e4tigkeit im Betrieb verrichten. Hierzu ist eine weitere Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts durch das Landesarbeitsgericht notwendig. Zu den sonstigen von den Antragstellern beanstandeten Wahlfehlern hat der Senat abschlie\u00dfend befunden, dass sie die Anfechtung der Betriebsratswahl nicht begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2024 \u2013 7 ABR 34\/23 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 30. August 2023 \u2013 13 TaBV 46\/22 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 28\/24 vom 23.10.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,115,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1271"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1271"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1271\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1272,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1271\/revisions\/1272"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1271"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1271"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1271"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}