{"id":1222,"date":"2024-07-01T13:11:44","date_gmt":"2024-07-01T11:11:44","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1222"},"modified":"2024-07-01T13:11:44","modified_gmt":"2024-07-01T11:11:44","slug":"so-urteilt-das-lag-koeln-unwirksamkeit-von-betriebsratsbeschluessen-bei-umgehung-des-gesetzlichen-minderheitsschutzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/07\/01\/so-urteilt-das-lag-koeln-unwirksamkeit-von-betriebsratsbeschluessen-bei-umgehung-des-gesetzlichen-minderheitsschutzes\/","title":{"rendered":"So urteilt das LAG K\u00f6ln: Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschl\u00fcssen bei Umgehung des gesetzlichen Minderheitsschutzes"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln hat heute Beschl\u00fcsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung von ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt. Es hat damit die vorausgegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 27 BetrVG werden die weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses, der in gr\u00f6\u00dferen Unternehmen die laufenden Gesch\u00e4fte des Betriebsrats f\u00fchrt, vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl gew\u00e4hlt. Gleiches gilt gem\u00e4\u00df \u00a7 38 BetrVG f\u00fcr die freizustellenden Betriebsratsmitglieder. So soll nach dem Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass eine Minderheitsgruppierung innerhalb des Betriebsrats entsprechend ihrer St\u00e4rke ber\u00fccksichtigt wird und von der Mehrheit im Betriebsrat nicht \u00fcbergangen werden kann. Die Abberufung der Gew\u00e4hlten ist durch einen in geheimer Abstimmung gefassten Beschluss des Betriebsrats mit einer Dreiviertelmehrheit m\u00f6glich. Ist in einem solchen Fall die Minderheitenliste ersch\u00f6pft, kann das ersatzweise in den Betriebsausschuss zu entsendende bzw. freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem vom Landesarbeitsgericht K\u00f6ln entschiedenen Fall hatte der frisch gew\u00e4hlte Betriebsrat unmittelbar nach seiner Konstituierung kurzfristig nacheinander alle nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl gew\u00e4hlten Mitglieder einer Minderheitsliste bis zur Ersch\u00f6pfung dieser Liste abberufen und sodann mit einfachen Mehrheitsbeschl\u00fcssen durch Vertreter der Mehrheitsliste ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die einzelnen Abberufungs- und Wahlvorg\u00e4nge verstie\u00dfen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts zwar f\u00fcr sich betrachtet nicht gegen gesetzliche Vorschriften. Die Vorg\u00e4nge stellten jedoch einen einheitlichen Sachverhalt dar, der bei der gebotenen Gesamtbetrachtung eine Umgehung des gesetzlichen Minderheitsschutzes bewirke und damit zur Nichtigkeit der einzelnen Teilakte f\u00fchre. Dass die Abberufungsbeschl\u00fcsse mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit getroffen worden seien, \u00e4ndere daran nichts. Trotz dieses Quorums werde der vom Gesetzgeber beabsichtigte Minderheitsschutz nicht ausreichend gew\u00e4hrleistet, wenn zuvor die Minderheitsliste durch Mehrheitsbeschl\u00fcsse ersch\u00f6pft worden sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Wegen der aus seiner Sicht grunds\u00e4tzlichen Bedeutung des Falles hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht K\u00f6ln, Beschluss vom 28.06.2024 &#8211; 9 TaBV 52\/23.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>Die ma\u00dfgeblichen Vorschriften lauten:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 27 BetrVG &#8211; Betriebsausschuss<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsr\u00e4ten mit<\/p>\n\n\n\n<p>9 bis 15 Mitgliedern aus 3 weiteren Ausschussmitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>17 bis 23 Mitgliedern aus 5 weiteren Ausschussmitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>25 bis 35 Mitgliedern aus 7 weiteren Ausschussmitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>37 oder mehr Mitgliedern aus 9 weiteren Ausschussmitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl gew\u00e4hlt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grunds\u00e4tzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl gew\u00e4hlt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>(\u2026)<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 38 BetrVG &#8211; Freistellungen<\/p>\n\n\n\n<p>(\u2026)<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl gew\u00e4hlt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grunds\u00e4tzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt. (\u2026) F\u00fcr die Abberufung gilt \u00a7 27 Abs. 1 Satz 5 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Landesarbeitsgericht K\u00f6ln, Pressemitteilung vom 28.06.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln hat heute Beschl\u00fcsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,115,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1222"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1222"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1222\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1223,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1222\/revisions\/1223"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1222"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1222"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1222"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}