{"id":1169,"date":"2024-02-11T08:14:23","date_gmt":"2024-02-11T07:14:23","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1169"},"modified":"2024-02-11T08:14:23","modified_gmt":"2024-02-11T07:14:23","slug":"schadensersatzanspruch-fuer-schwerbehinderte-arbeitnehmer-bei-verspaeteter-wiedereingliederung-durch-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/02\/11\/schadensersatzanspruch-fuer-schwerbehinderte-arbeitnehmer-bei-verspaeteter-wiedereingliederung-durch-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"Schadensersatzanspruch f\u00fcr schwerbehinderte Arbeitnehmer bei versp\u00e4teter Wiedereingliederung durch Arbeitgeber!"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23.05.2018, AZ.: 15 Sa 1700\/17, einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin einen Schadensersatzanspruch wegen versp\u00e4teter Wiedereingliederung zuerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Fall:<\/strong> Die angestellte Lehrerin war bei dem beklagten Land als Lehrerin t\u00e4tig. Sie war von Oktober 2013 durchg\u00e4ngig arbeitsunf\u00e4hig erkrankt. Die Kl\u00e4gerin beantragte am 20.01.2015 bei dem Arbeitgeber die Durchf\u00fchrung einer Wiedereingliederung mit Beginn ab dem 09.02.2015 und legte hierzu eine \u00e4rztliche Bescheinigung vor, aus der sich als prognostizierter Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsf\u00e4higkeit der 28.03.2015 ergab. Der Arbeitgeber lehnte zun\u00e4chst die Durchf\u00fchrung der Wiedereingliederung ohne Begr\u00fcndung ab. Erst nach Vorlage einer weiteren \u00e4rztlichen Bescheinigung zur Wiedereingliederung durch die Kl\u00e4gerin wurde ein Vertrag \u00fcber eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem so genannten Hamburger Modell geschlossen und mit der Wiedereingliederung ab dem 07.04.2015 begonnen. Die Kl\u00e4gerin nahm ab dem 13.05.2015 ihre Vollzeitt\u00e4tigkeit wieder auf. Die Kl\u00e4gerin war der Meinung, dass sie bei Durchf\u00fchrung der Wiedereingliederung nach ihrem ersten Antrag schon am 07.04.2015 ihre Vollzeitt\u00e4tigkeit wieder zur\u00fcck erlangt h\u00e4tte und damit auch viel fr\u00fcher wieder ihr volles Gehalt bezogen h\u00e4tte. Mit der Klage macht sie die aus der zeitlichen Verz\u00f6gerung resultierende Verg\u00fctungsdifferenz geltend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Urteil:<\/strong> Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Klage zun\u00e4chst abgewiesen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat der Berufung stattgegeben und den Anspruch der Kl\u00e4gerin bejaht. Das Gericht ist der Auffassung, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auch im Rahmen einer Wiedereingliederung die Besch\u00e4ftigung mit einer anderweitigen T\u00e4tigkeit verlangen kann. Sofern der Arbeitgeber es schuldhaft vers\u00e4ume, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer behinderungsgerecht zu besch\u00e4ftigen, so kann der Arbeitnehmer Schadensersatzanspr\u00fcche auf die entgangene Verg\u00fctung vom Arbeitgeber verlangen. In diesem Sinne konnte der Arbeitgeber keine entlastenden Argumente f\u00fcr den versp\u00e4teten Beginn der Wiedereingliederung anf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits mit Urteil vom 06.12.2017, 5 AZR 815\/16, festgestellt, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei treuwidriger Vereitlung einer Wiedereingliederung gegen seinen Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch haben kann. Zudem hat das BAG mit Urteil vom 13.06.2006, 9 AZR 229\/05, geurteilt, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auch im Rahmen der Wiedereingliederung einen Anspruch auf anderweitige, behinderungsgerechte Besch\u00e4ftigung nach \u00a7 164 Abs. 4 S. 1 Sozialgesetzbuch IX hat. Das LAG Berlin-Brandenburg hat nunmehr die Rechtsprechung des BAG kombiniert und einen Schadensersatzanspruch wegen versp\u00e4teter Wiedereingliederung zuerkannt. Arbeitgeber sollten bei einem Antrag auf Wiedereingliederung genau pr\u00fcfen. Bei einem nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber nach dem Prinzip der Freiwilligkeit entscheiden, ob er der Wiedereingliederung zustimmt. Bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung nur mit guten Gr\u00fcnden ablehnen, z.B. mit der Unzumutbarkeit der Erf\u00fcllung des Anspruchs oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwendungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Oliver Sonntag<br>Rechtsanwalt<br>Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23.05.2018, AZ.: 15 Sa 1700\/17, einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin einen Schadensersatzanspruch wegen versp\u00e4teter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1169"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1169"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1169\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1170,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1169\/revisions\/1170"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1169"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1169"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1169"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}