{"id":1157,"date":"2024-01-19T08:22:33","date_gmt":"2024-01-19T07:22:33","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1157"},"modified":"2024-01-19T08:22:33","modified_gmt":"2024-01-19T07:22:33","slug":"europaeischer-gerichtshof-ein-arbeitnehmer-der-nicht-seinen-gesamten-jahresurlaub-nehmen-konnte-bevor-er-auf-eigenen-wunsch-aus-dem-dienst-ausgeschieden-ist-hat-anspruch-auf-eine-finanzielle-vergu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2024\/01\/19\/europaeischer-gerichtshof-ein-arbeitnehmer-der-nicht-seinen-gesamten-jahresurlaub-nehmen-konnte-bevor-er-auf-eigenen-wunsch-aus-dem-dienst-ausgeschieden-ist-hat-anspruch-auf-eine-finanzielle-vergu\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ischer Gerichtshof: Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Verg\u00fctung"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2024-01\/cp240010de.pdf\">Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218\/22 | Comune di Copertino<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen sich zur Beschr\u00e4nkung dieses Anspruchs nicht auf Gr\u00fcnde im Zusammenhang mit der Eind\u00e4mmung \u00f6ffentlicher Ausgaben berufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein im \u00f6ffentlichen Dienst besch\u00e4ftigter Arbeitnehmer war von Februar 1992 bis Oktober 2016 als Verwaltungsleiter bei der italienischen Gemeinde Copertino t\u00e4tig. Er schied aus dem Dienst aus, um in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten, und verlangte eine finanzielle Verg\u00fctung f\u00fcr die w\u00e4hrend seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht genommenen 79 Tage bezahlten Jahresurlaubs. Die Gemeinde Copertino trat diesem Begehren entgegen und berief sich dabei auf die in den italienischen Rechtsvorschriften enthaltene Regel, wonach die im \u00f6ffentlichen Dienst besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer anstelle des bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs in keinem Fall Anspruch auf eine finanzielle Verg\u00fctung haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das mit dem Rechtsstreit zwischen dem Arbeitnehmer und der Gemeinde Copertino befasste italienische Gericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regel mit dem Unionsrecht. Nach der Arbeitszeitrichtlinie1 hat n\u00e4mlich ein Arbeitnehmer, der seinen gesamten bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht nehmen konnte, Anspruch auf eine finanzielle Verg\u00fctung f\u00fcr den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seinem Urteil best\u00e4tigt der Gerichtshof, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die es verbietet, dem Arbeitnehmer eine finanzielle Verg\u00fctung f\u00fcr nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverh\u00e4ltnis auf eigenen Wunsch beendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der vom italienischen Gesetzgeber mit dem Erlass der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlten Jahresurlaub, einschlie\u00dflich seiner etwaigen Ersetzung durch eine finanzielle Verg\u00fctung, nicht rein wirtschaftlichen \u00dcberlegungen wie der Eind\u00e4mmung \u00f6ffentlicher Ausgaben untergeordnet werden darf. Demgegen\u00fcber entspricht das Ziel in Bezug auf die organisatorischen Erfordernisse des \u00f6ffentlichen Arbeitgebers f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Planung des Urlaubszeitraums der Zielsetzung der Richtlinie, die darin besteht, dem Arbeitnehmer zu erm\u00f6glichen, sich zu erholen, und ihn dazu anzuhalten, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Somit kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht nur dann nicht dem Verlust dieses Anspruchs entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus freien St\u00fccken nicht genommen hat, obwohl ihn der Arbeitgeber dazu aufgefordert und \u00fcber das Risiko des Verlusts dieses Anspruchs am Ende eines Bezugs- oder zul\u00e4ssigen \u00dcbertragungszeitraums informiert hat. Folglich versto\u00dfen das Erl\u00f6schen des Urlaubsanspruchs am Ende des Bezugs- oder zul\u00e4ssigen \u00dcbertragungszeitraums und \u2013 bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u2013 das entsprechende Ausbleiben der Zahlung einer finanziellen Verg\u00fctung f\u00fcr den nicht genommenen Jahresurlaub gegen Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003\/88 und gegen Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, um den Arbeitnehmer tats\u00e4chlich in die Lage zu versetzen, den ihm zustehenden bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, was zu pr\u00fcfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Europ\u00e4ischer Gerichtshof, Urteil vom 18.01.2024, Az. C-218\/22<br>Quelle: Europ\u00e4ischer Gerichtshof, Pressemitteilung Nr. 10\/24 vom 18.01.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218\/22 | Comune di Copertino Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen sich zur Beschr\u00e4nkung dieses Anspruchs nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,19,95,153],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1157"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1157"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1157\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1158,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1157\/revisions\/1158"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1157"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1157"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1157"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}