{"id":1106,"date":"2023-09-29T11:16:15","date_gmt":"2023-09-29T09:16:15","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1106"},"modified":"2023-09-29T11:16:15","modified_gmt":"2023-09-29T09:16:15","slug":"so-urteilt-das-arbg-aachen-beschaeftigte-muessen-die-leasingraten-eines-dienstrad-leasings-in-zeitraeumen-ohne-entgeltzahlung-hier-im-krankengeldbezug-selbst-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/09\/29\/so-urteilt-das-arbg-aachen-beschaeftigte-muessen-die-leasingraten-eines-dienstrad-leasings-in-zeitraeumen-ohne-entgeltzahlung-hier-im-krankengeldbezug-selbst-zahlen\/","title":{"rendered":"So urteilt das ArbG Aachen: Besch\u00e4ftigte m\u00fcssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeitr\u00e4umen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen!"},"content":{"rendered":"\n<p>In einem Urteil vom 02.09.2023 \u2013 Az. 8 Ca 2199\/22 \u2013 hat die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, w\u00e4hrend des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitgeberin ist Leasingnehmerin f\u00fcr zwei Fahrr\u00e4der, die dem Arbeitnehmer im Rahmen des sog. \u201eJobRad-Modells\u201c zur Nutzung \u00fcberlassen wurden. Die Leasingraten wurden durch eine Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte arbeitsunf\u00e4hig und erhielt nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen von der Krankenversicherung Krankengeld. W\u00e4hrend des Krankengeldbezugs zahlte der Arbeitnehmer an die Arbeitgeberin keinen Beitrag zur Leasingrate. Nachdem der Arbeitnehmer wieder arbeitete, zog die Arbeitgeberin die zwischenzeitlich angefallenen Leasingraten von der n\u00e4chsten Entgeltzahlung an den Arbeitnehmer ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seiner Klage begehrte der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin die Zahlung des f\u00fcr die Leasing-raten einbehaltenen Entgeltabzugs. Er war der Auffassung, dass die Klauseln des Fahrrad\u00fcberlassungsvertrags intransparent seien und er unangemessen benachteiligt werde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitgeberin war der Meinung, dass die Regelungen des \u00dcberlassungsvertrags transparent seien und den Kl\u00e4ger nicht benachteiligten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Entscheidung der 8. Kammer war die Arbeitgeberin berechtigt, im Rahmen einer Aufrechnung die Leasingraten vom Arbeitnehmer zu fordern. Die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers bestehe auch bei entgeltfreien Besch\u00e4ftigungszeiten, wie dem Bezug von Krankengeld, fort. Dies sei nicht \u00fcberraschend. Der Abschluss des Leasingvertrags gehe auf die Initiative des Arbeitnehmers zur\u00fcck, ein von ihm ausgew\u00e4hltes Fahrrad, zu leasen. Auch w\u00e4hrend einer l\u00e4ngeren Arbeitsunf\u00e4higkeit bleibe das Fahrrad im Besitz des Arbeitnehmers. Damit habe er weiterhin die Nutzungsm\u00f6glichkeit, wodurch die Verpflichtung zur Gegenleistung \u2013 die Zahlung der Leasingrate \u2013 bestehen bleibe. Der Arbeitnehmer finanziere die Nutzung des Fahrrads faktisch aus seinem Ein-kommen selbst. Diese Regelung benachteilige den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Betroffen sei das unmittelbare Austauschverh\u00e4ltnis von Leistung (Nutzung des Fahrrads) und Gegenleistung (Zahlung der Leasingrate). Daher unterliege die entsprechende Vertragsgestaltung nicht der Kontrolle nach dem Ma\u00dfstab, der f\u00fcr Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 02.09.2023 \u2013 Az. 8 Ca 2199\/22 \u2013<br>Quelle: Arbeitsgericht Aachen, Pressemitteilung vom 25.09.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Urteil vom 02.09.2023 \u2013 Az. 8 Ca 2199\/22 \u2013 hat die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen entschieden, dass [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[188,45,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1106"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1106"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1106\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1107,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1106\/revisions\/1107"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1106"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1106"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1106"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}