{"id":1101,"date":"2023-09-13T18:15:42","date_gmt":"2023-09-13T16:15:42","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1101"},"modified":"2023-09-13T18:15:42","modified_gmt":"2023-09-13T16:15:42","slug":"landesarbeitsgericht-duesseldorf-trinkgelage-beim-arbeitgeber-nach-der-weihnachtsfeier-arbeitsverhaeltnis-beendet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/09\/13\/landesarbeitsgericht-duesseldorf-trinkgelage-beim-arbeitgeber-nach-der-weihnachtsfeier-arbeitsverhaeltnis-beendet\/","title":{"rendered":"Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf: Trinkgelage beim Arbeitgeber nach der Weihnachtsfeier &#8211; Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet"},"content":{"rendered":"\n<h3 id=\"hauptbildUeberschrift\">Nach einem Trinkgelage in den R\u00e4umlichkeiten der Arbeitgeberin nach einer beendeten Weihnachtsfeier haben die Parteien sich heute vor der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts D\u00fcsseldorf auf deren Vorschlag auf eine Beendigung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses geeinigt.<\/h3>\n\n\n\n<p>Der in Nordrhein-Westfalen wohnhafte Kl\u00e4ger war seit dem 01.06.2021 als Gebietsmanager Mitte (NRW) im Au\u00dfendienst bei der Beklagten, einer Winzergenossenschaft, besch\u00e4ftigt. Am 12.01.2023 fand bei der in S\u00fcddeutschland ans\u00e4ssigen Beklagten eine Weihnachtsfeier statt. Nach der Begr\u00fc\u00dfung im Betrieb mit einem Sekt fuhren die Besch\u00e4ftigten gemeinsam mit einem Bus zu einem externen Restaurant. Gegen 23:00 Uhr fuhr der Bus die Besch\u00e4ftigten, die dies wollten, zur\u00fcck zur firmeneigenen Kellerei. Der Kl\u00e4ger hatte sich dieser Gruppe angeschlossen. Eine Fortsetzung der Weihnachtsfeier im Betrieb war nicht vorgesehen. Der Kl\u00e4ger traf sich mit zwei weiteren Kollegen im ca. 500 Meter vom Betrieb entfernten Hotel, um dort eine Flasche Wein zu trinken. Danach gingen der Kl\u00e4ger und ein Kollege zur\u00fcck zum Betrieb der Beklagten. Das Tor zum Betriebsgel\u00e4nde wurde mit der Zutrittsberechtigungskarte des Kollegen ge\u00f6ffnet. Im Aufenthaltsraum der Kellerei tranken der Kl\u00e4ger und sein Kollege vier Flaschen Wein. Die leeren Flaschen standen am n\u00e4chsten Morgen auf dem Tisch. Im M\u00fclleimer befanden sich zahlreiche Zigarettenstummel. Auf dem Fu\u00dfboden lag eine zerquetschte Mandarine, die zuvor an die Wand geworfen worden war. Einer der beiden Mitarbeiter hatte sich neben der Eingangst\u00fcr erbrochen. Das Hoftor stand offen. Der Kollege des Kl\u00e4gers wurde am Abend auf dem Nachhauseweg von der Polizei aufgegriffen und wegen seiner starken Alkoholisierung zum Ausschluss einer Eigengef\u00e4hrdung nach Hause gefahren. Der Kollege des Kl\u00e4gers r\u00e4umte am 16.01.2023 gegen\u00fcber der Beklagten ein, &#8222;etwas Schei\u00dfe gebaut\u201c zu haben. Er bezahlte den Wein.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Anh\u00f6rung des Betriebsrats am 19.01.2023 und mit dessen Zustimmung vom 23.01.2023 k\u00fcndigte die Beklagte das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Kl\u00e4ger am 25.01.2023 fristlos und hilfsweise fristgerecht zum 30.04.2023. <\/p>\n\n\n\n<p>Anders als das Arbeitsgericht hat die Dritte Kammer des Landesarbeitsgerichts im Rechtsgespr\u00e4ch zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Abmahnung im Hinblick auf die Schwere der Pflichtverletzung nicht f\u00fcr ausreichend erachtet. Es sei offensichtlich, dass man als Mitarbeiter nicht nach beendeter Weihnachtsfeier mit der Chipkarte des Kollegen gegen Mitternacht die R\u00e4ume des Arbeitgebers betreten d\u00fcrfe, um dort unbefugt vier Flaschen Wein zu konsumieren. Anhaltspunkte f\u00fcr eine dem Kl\u00e4ger erkennbare Duldung dieses Verhaltens seitens der Arbeitgeberin seien nicht ersichtlich. Es stelle sich allenfalls die Frage, ob das Verhalten bereits eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertige oder die Interessenabw\u00e4gung zu einer ordentlichen K\u00fcndigung f\u00fchre.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Vorschlag der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts haben die Parteien sich aus sozialen Gr\u00fcnden auf eine Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf der Grundlage der streitigen K\u00fcndigung mit einer sozialen Auslauffrist bis zum 28.02.2023 geeinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf &#8211; 3 Sa 284\/23<br>Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 24.03.2023 &#8211; 1 Ca 180\/23<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Pressemitteilung vom 12.09.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach einem Trinkgelage in den R\u00e4umlichkeiten der Arbeitgeberin nach einer beendeten Weihnachtsfeier haben die Parteien sich heute vor der Dritten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[45,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1101"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1101"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1101\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1102,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1101\/revisions\/1102"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1101"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1101"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1101"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}