{"id":1091,"date":"2023-08-25T07:47:24","date_gmt":"2023-08-25T05:47:24","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1091"},"modified":"2023-08-25T07:47:24","modified_gmt":"2023-08-25T05:47:24","slug":"so-urteilt-das-bag-kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/08\/25\/so-urteilt-das-bag-kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: K\u00fcndigung wegen \u00c4u\u00dferungen in einer Chatgruppe"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise \u00fcber Vorgesetzte und andere Kollegen \u00e4u\u00dfert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende au\u00dferordentliche K\u00fcndigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der bei der Beklagten besch\u00e4ftigte Kl\u00e4ger geh\u00f6rte seit 2014 einer Chatgruppe mit f\u00fcnf anderen Arbeitnehmern an. Im November 2020 wurde ein ehemaliger Kollege als weiteres Gruppenmitglied aufgenommen. Alle Gruppenmitglieder waren nach den Feststellungen der Vorinstanz \u201elangj\u00e4hrig befreundet\u201c, zwei miteinander verwandt. Neben rein privaten Themen<br>\u00e4u\u00dferte sich der Kl\u00e4ger \u2013 wie auch mehrere andere Gruppenmitglieder \u2013 in beleidigender und menschenverachtender Weise ua. \u00fcber Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Nachdem die Beklagte hiervon zuf\u00e4llig Kenntnis erhielt, k\u00fcndigte sie das Arbeitsverh\u00e4ltnis des Kl\u00e4gers au\u00dferordentlich fristlos.<\/p>\n\n\n\n<p>Beide Vorinstanzen haben der vom Kl\u00e4ger erhobenen K\u00fcndigungsschutzklage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung des Kl\u00e4gers betreffend der ihm vorgeworfenen \u00c4u\u00dferungen angenommen und das Vorliegen eines K\u00fcndigungsgrundes verneint. Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sph\u00e4re vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Das wiederum ist abh\u00e4ngig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Gr\u00f6\u00dfe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe. Sind Gegenstand der Nachrichten \u2013 wie vorliegend \u2013 beleidigende und menschenverachtende \u00c4u\u00dferungen \u00fcber Betriebsangeh\u00f6rige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten konnte, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesarbeitsgericht hat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen. Dieses wird dem Kl\u00e4ger Gelegenheit f\u00fcr die ihm obliegende Darlegung geben, warum er angesichts der Gr\u00f6\u00dfe der Chatgruppe, ihrer ge\u00e4nderten Zusammensetzung, der unterschiedlichen Beteiligung der Gruppenmitglieder an den Chats und der Nutzung eines auf schnelle Weiterleitung von \u00c4u\u00dferungen angelegten Mediums eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben durfte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2023 \u2013 2 AZR 17\/23 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19. Dezember 2022 \u2013 15 Sa 284\/22 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Hinweis:<br>Der Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tag in parallel gelagerten Rechtsstreitigkeiten von zwei weiteren Chatgruppen-Mitgliedern in gleicher Weise entschieden.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 33\/23 vom 24.08.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,42,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1091"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1091"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1091\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1092,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1091\/revisions\/1092"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1091"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1091"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1091"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}