{"id":1072,"date":"2023-07-22T09:45:14","date_gmt":"2023-07-22T07:45:14","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1072"},"modified":"2023-07-22T09:45:14","modified_gmt":"2023-07-22T07:45:14","slug":"landesarbeitsgericht-duesseldorf-schwimmen-im-rhein-waehrend-der-firmenfeier-ist-wegen-der-potenziellen-eigen-und-fremdgefaehrdung-eine-pflichtverletzung-vergleich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/07\/22\/landesarbeitsgericht-duesseldorf-schwimmen-im-rhein-waehrend-der-firmenfeier-ist-wegen-der-potenziellen-eigen-und-fremdgefaehrdung-eine-pflichtverletzung-vergleich\/","title":{"rendered":"Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf: Schwimmen im Rhein w\u00e4hrend der Firmenfeier ist wegen der potenziellen Eigen- und Fremdgef\u00e4hrdung eine Pflichtverletzung \u2013 Vergleich"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten, einem Unternehmen der Aufzugsbranche, seit dem 01.01.2021 als Trainee zum Verkauf von Neuanlagen besch\u00e4ftigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beklagte veranstaltete am 09.09.2022 erstmals wieder f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten eine Betriebsfeier. Auf dem daf\u00fcr angemieteten Restaurant- und Partyschiff am K\u00f6lner Rhein-Ufer waren ca. 230 G\u00e4ste, u.a. auch der Kl\u00e4ger, anwesend. Ab 14.00 Uhr wurde Alkohol ausgeschenkt. Nach 22.00 Uhr ging der Kl\u00e4ger vom Schiff, entkleidete sich am Ufer bis auf die Unterhose und schwamm vom Ufer aus jedenfalls teilweise um das Schiff. Er lief dann so bekleidet \u00fcber das Partydeck an den G\u00e4sten vorbei zum Ausgang.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beklagte hat dem Kl\u00e4ger vorgeworfen, er habe mit seinem Verhalten massiv den Betriebsfrieden gest\u00f6rt. Er habe sich selbst und andere erheblichen Gefahren ausgesetzt, da die Str\u00f6mung im Rhein an der Anlegestelle sehr stark sei und dort reger Schiffsverkehr herrsche. Die Stimmung auf der Feier sei nach dem Zwischenfall j\u00e4h gekippt. Die Beklagte hat das Arbeitsverh\u00e4ltnis nach Anh\u00f6rung des Betriebsrats mit Schreiben vom 12.09.2022 fristlos gek\u00fcndigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die K\u00fcndigungsschutzklage h\u00e4tte wie bereits vor dem Arbeitsgericht Erfolg gehabt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat in der m\u00fcndlichen Verhandlung die Argumentation des Arbeitsgerichts zur fehlerhaften Betriebsratsanh\u00f6rung nicht geteilt. Es hat in dem Verhalten des Kl\u00e4gers am 09.09.2022 indes eine Pflichtverletzung mit Bezug zum Arbeitsverh\u00e4ltnis gesehen. Mit dem Schwimmen im Rhein habe er sich selbst aufgrund der Str\u00f6mungen und des Schiffsverkehrs potenziell in Lebensgefahr begeben. Er habe potenziell Dritte gef\u00e4hrdet, die zum Helfen h\u00e4tten veranlasst werden k\u00f6nnen. Letztlich scheiterte die K\u00fcndigung nach den \u00c4u\u00dferungen der Kammer an der fehlenden vorherigen Abmahnung. Diese sei nicht entbehrlich, sondern das richtige und vorrangige Mittel als Reaktion auf die Pflichtverletzung gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der von der Arbeitgeberin gestellte Aufl\u00f6sungsantrag (\u00a7 9 KSchG) hatte keinen Erfolg. Zwar hatte der Kl\u00e4ger auf einer weiteren Firmenveranstaltung im Juni 2022, bei der streitig war, ob auch Kunden anwesend waren, mit einem lebensgro\u00dfen Deko-Plastik-Flamingo getanzt. Er war mit diesem schlie\u00dflich mit dem Aufzug zu einem Bildautomaten gefahren und hatte Selfies gemacht. Da die Arbeitgeberin den Kl\u00e4ger f\u00fcr dieses Verhalten zuvor lediglich ermahnt hatte, hatte sie selbst zum Ausdruck gebracht, dass es nicht geeignet war, einer k\u00fcnftigen gedeihlichen Zusammenarbeit der Parteien entgegenzustehen.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container\">\n<p>Auf Vorschlag der Kammer verst\u00e4ndigten die Parteien sich entsprechend der zuvor mitgeteilten Rechtslage wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis wird fortgesetzt und der Kl\u00e4ger tritt am Montag, den 24.07.2023 seinen Dienst um 08.00 wieder an.<br>2. Die Beklagte erteilt dem Kl\u00e4ger eine Abmahnung wegen der St\u00f6rung des Betriebsfriedens und der potenziellen Eigen- und Fremdgef\u00e4hrdung durch das Schwimmen im Rhein neben dem Rheinschiff w\u00e4hrend der Betriebsfeier. Der Kl\u00e4ger akzeptiert diese Abmahnung und ist einverstanden, dass sie zur Personalakte genommen wird.<br>3.Damit ist der Rechtsstreit erledigt.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Vergleich vom 18.07.2023 &#8211; 3 Sa 211\/23<br>Arbeitsgericht D\u00fcsseldorf, Urteil vom 07.03.20223 \u2013 16 Ca 4079\/22<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;K\u00fcndigungsschutzgesetz (KSchG)<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis durch die K\u00fcndigung nicht aufgel\u00f6st ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverh\u00e4ltnis aufzul\u00f6sen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gr\u00fcnde vor-liegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber k\u00f6nnen den Antrag auf Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses bis zum Schluss der letzten m\u00fcndlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Das Gericht hat f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses den Zeitpunkt festzusetzen, an dem es bei sozial gerechtfertigter K\u00fcndigung geendet h\u00e4tte.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Landesarbeitsgericht, Pressemitteilung vom 18.07.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten, einem Unternehmen der Aufzugsbranche, seit dem 01.01.2021 als Trainee zum Verkauf von Neuanlagen besch\u00e4ftigt. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[47,6,45,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1072"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1072"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1072\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1073,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1072\/revisions\/1073"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1072"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1072"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1072"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}