{"id":1058,"date":"2023-06-28T11:32:58","date_gmt":"2023-06-28T09:32:58","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1058"},"modified":"2023-06-28T11:32:58","modified_gmt":"2023-06-28T09:32:58","slug":"so-urteilt-das-bag-endgehaltsbezogene-betriebsrente-und-teilzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/06\/28\/so-urteilt-das-bag-endgehaltsbezogene-betriebsrente-und-teilzeit\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Endgehaltsbezogene Betriebsrente und Teilzeit"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Betriebsrentenzusage kann zul\u00e4ssig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbesch\u00e4ftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor f\u00fcr den durchschnittlichen Besch\u00e4ftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Parteien streiten \u00fcber die Berechnung der Betriebsrente. Die 1964 geborene Kl\u00e4gerin war bei der Beklagten seit August 1984 zun\u00e4chst in Vollzeit und ab Mai 2005 bis zu ihrem Ausscheiden im September 2020 in Teilzeit besch\u00e4ftigt. Die Versorgungsrichtlinien sahen eine Altersrente vor, die sich aus einem Festrentenbetrag mal Dienstjahren ergab, wobei sich der Festrentenbetrag nach folgender Formel errechnete: Rentenf\u00e4higes Einkommen\/Beitragsbemessungsgrenze x Renteneckwert. Das rentenf\u00e4hige Einkommen sollte ein Zw\u00f6lftel des Einkommens betragen, das der Mitarbeiter im letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versorgungsfalles bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden bezogen hatte. War ein Mitarbeiter innerhalb der letzten zehn anrechnungsf\u00e4higen Dienstjahre ganz oder teilweise teilzeitbesch\u00e4ftigt, ver\u00e4nderte sich der Festrentenbetrag in dem Verh\u00e4ltnis, in dem die durchschnittliche Arbeitszeit des Mitarbeiters w\u00e4hrend der letzten zehn Dienstjahre zu seiner Arbeitszeit innerhalb des Kalenderjahres vor dem Eintritt des Versorgungsfalles bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden gestanden hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin hat gemeint, ihr stehe wegen der fr\u00fcheren Vollzeitbesch\u00e4ftigung eine h\u00f6here Betriebsrente zu. Die Berechnung der Beklagten versto\u00dfe gegen den Pro-rata-temporis-Grundsatz und damit gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Teilzeit. Nicht nur die letzten zehn Jahre, sondern ihre gesamte Besch\u00e4ftigungszeit m\u00fcsse quotiert ber\u00fccksichtigt werden. Die Beklagte hat gemeint, der Lebensstandard verfestige sich im Bezugszeitraum vor dem Ausscheiden. Es sei zul\u00e4ssig, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung f\u00fcr Teilzeitbesch\u00e4ftigte im Verh\u00e4ltnis ihres Besch\u00e4ftigungsumfangs zu k\u00fcrzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Kl\u00e4gerin hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Bei einer endgehaltsbezogenen Betriebsrentenzusage darf, selbst wenn diese zudem die erbrachte Dienstzeit honoriert, auf das zuletzt ma\u00dfgebliche Entgelt auch bei Teilzeitkr\u00e4ften abgestellt werden. Die endgehaltsbezogene Betriebsrente dient insoweit dem legitimen Zweck der Erhaltung des letzten im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandards im Ruhestand. Hierbei ist es nicht zu beanstanden, wenn die Zusage einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren vor dem Ausscheiden zur Bestimmung des ma\u00dfgeblichen durchschnittlichen Besch\u00e4ftigungsumfangs von Teilzeitbesch\u00e4ftigten zugrunde legt. Diese werden dadurch nicht unzul\u00e4ssig benachteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2023 \u2013 3 AZR 221\/22 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht M\u00fcnchen, Urteil vom 17. M\u00e4rz 2022 \u2013 7 Sa 588\/21 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 30\/23 vom 20.06.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Betriebsrentenzusage kann zul\u00e4ssig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,180,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1058"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1058"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1058\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1059,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1058\/revisions\/1059"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1058"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1058"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1058"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}