{"id":1053,"date":"2023-06-19T07:05:29","date_gmt":"2023-06-19T05:05:29","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1053"},"modified":"2023-06-19T07:05:29","modified_gmt":"2023-06-19T05:05:29","slug":"youtube-video-mit-bild-des-tores-eines-konzentrationslagers-mit-der-inschrift-impfung-macht-frei-kuendigung-eines-lehrers-des-landes-berlin-unwirksam-arbeitsverhaeltnis-aber-auf-a","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/06\/19\/youtube-video-mit-bild-des-tores-eines-konzentrationslagers-mit-der-inschrift-impfung-macht-frei-kuendigung-eines-lehrers-des-landes-berlin-unwirksam-arbeitsverhaeltnis-aber-auf-a\/","title":{"rendered":"YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift \u201eIMPFUNG MACHT FREI\u201c &#8211; K\u00fcndigung eines Lehrers des Landes Berlin unwirksam, Arbeitsverh\u00e4ltnis aber auf Antrag des Landes Berlin gegen Abfindung aufgel\u00f6st"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die K\u00fcndigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift \u201eIMPFUNG&nbsp;MACHT&nbsp;FREI\u201c bei YouTube eingestellt hat, f\u00fcr unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverh\u00e4ltnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen K\u00fcndigungsfrist am 31.03.2022 gegen Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000&nbsp;EUR&nbsp;aufgel\u00f6st. Den im Kammertermin am 15.05.2023 geschlossenen Vergleich der Parteien hatte das Land Berlin zuvor widerrufen (Pressemitteilungen Nr. 16\/23 vom 10.05.2023 und Nr. 18\/23 vom 15.05.2023).<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Lehrer des Landes Berlin hat im Juli 2021 als Stellungnahme zur Impfpolitik der Bundesregierung auf YouTube ein Video ver\u00f6ffentlicht, das mit der Darstellung des Tores eines Konzentrationslagers begann, bei dem der Originalschriftzug des Tores \u201eARBEIT&nbsp;MACHT&nbsp;FREI\u201c durch den Text \u201eIMPFUNG&nbsp;MACHT&nbsp;FREI\u201c ersetzt war. Das Land Berlin hat dem Lehrer im August 2021 im Hinblick auf dieses Video fristlos und hilfsweise fristgem\u00e4\u00df zum 31.03.2022 mit der Begr\u00fcndung gek\u00fcndigt, er setze in dem Video das staatliche Werben um Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleich. Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte deren Opfer. Der Lehrer habe seine Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler aufgefordert, seinen au\u00dferdienstlichen Aktivit\u00e4ten im Internet zu folgen, und habe sich in anderen Videos auf YouTube als Lehrer aus Berlin vorgestellt. Der Lehrer sieht in dem Video keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung und keinen Grund f\u00fcr eine K\u00fcndigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Er habe mit dem privaten Video ohne Bezug zu seinem Arbeitsverh\u00e4ltnis ausschlie\u00dflich scharfe Kritik \u00fcben wollen. Das Video sei durch sein Grundrecht auf Meinungs\u00e4u\u00dferung und Kunstfreiheit gedeckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit einem weiteren, im Juli 2022 ver\u00f6ffentlichten Video hat der Lehrer unter Hinweis auf seine Besch\u00e4ftigung als Lehrer in Berlin unter anderem erkl\u00e4rt, die totalit\u00e4ren Systeme Hitlers, Stalins und Maos h\u00e4tten zusammen nicht so viel Leid und Tod verursacht wie die \u201eCorona-Spritz-N\u00f6tiger\u201c. Daraufhin hat das Land Berlin im Juli 2022 erneut fristlos und hilfsweise ordentlich gek\u00fcndigt. Es sieht in dem Video von Juli 2022 eine eindeutige Verharmlosung des Holocaust und einen eindeutigen Bezug zum Arbeitsverh\u00e4ltnis. Der Lehrer meint, es handele sich lediglich um ein w\u00fctendes Statement und ausschlie\u00dflich um seine pers\u00f6nliche Meinung, die dem Land Berlin nicht zugeordnet werden k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend zu den K\u00fcndigungen hat das Land Berlin in beiden Instanzen des gerichtlichen Verfahrens f\u00fcr den Fall der Unwirksamkeit der ordentlichen K\u00fcndigung von August 2021 beantragt, das Arbeitsverh\u00e4ltnis gegen Zahlung einer Abfindung von etwa 16.000&nbsp;EUR&nbsp;(ein F\u00fcnftel eines Monatsverdienstes des Lehrers pro Besch\u00e4ftigungsjahr) nach Ma\u00dfgabe von \u00a7\u00a7 9 und 10 K\u00fcndigungsschutzgesetz zum 31.03.2022 aufzul\u00f6sen. Aufgrund mehrerer \u00c4u\u00dferungen des Lehrers in dem Video von Juli 2022 und im laufenden Gerichtsverfahren l\u00e4gen schwerwiegende Gr\u00fcnde vor, die eine den Betriebszwecken dienliche und vertrauensvolle weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr erwarten lie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Klage des Lehrers abgewiesen und die erste au\u00dferordentliche K\u00fcndigung f\u00fcr wirksam erachtet. Das Video k\u00f6nne nicht mehr als eine durch die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit gedeckte Kritik ausgelegt werden, sondern stelle eine unzul\u00e4ssige Verharmlosung des Holocaust dar. Eine Weiterbesch\u00e4ftigung des Lehrers sei dem Land aus diesem Grund unzumutbar (Pressemitteilung 23\/22 vom 13.09.2022).<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts abge\u00e4ndert und die au\u00dferordentlichen und ordentlichen K\u00fcndigungen unter W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls f\u00fcr unwirksam erachtet. Da das Land Berlin dem Personalrat betreffend die K\u00fcndigung von August 2021 nur den Screenshot des Eingangsbildes des Videos als K\u00fcndigungsgrund genannt habe, k\u00f6nne es sich im K\u00fcndigungsschutzverfahren auch nur darauf st\u00fctzen. Das Landesarbeitsgericht habe die Deutung des Lehrers, eine scharfe Kritik an der Coronapolitik zu \u00e4u\u00dfern, nicht zwingend ausschlie\u00dfen und deshalb eine \u00dcberschreitung des Grundrechts auf Meinungs\u00e4u\u00dferung nicht eindeutig feststellen k\u00f6nnen. Der Umstand, dass er als Lehrer t\u00e4tig sei, lasse keinen anderen Ma\u00dfstab bei der Beurteilung zu. Das Landesarbeitsgericht hat das Arbeitsverh\u00e4ltnis jedoch mit Wirkung zum 31.03.2022 nach \u00a7\u00a7 9 und 10 K\u00fcndigungsschutzgesetz gegen Zahlung einer Abfindung aufgel\u00f6st, weil dem Land Berlin die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit dem Lehrer unter anderem im Hinblick auf \u00c4u\u00dferungen im Video von Juli 2022 und im hiesigen Verfahren nicht mehr zumutbar sei. Das Landesarbeitsgericht hat das Land Berlin insoweit zur Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000&nbsp;EUR&nbsp;(12 Monatsverdienste) an den seit 2008 bei ihm besch\u00e4ftigten 62-j\u00e4hrigen Lehrer verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung k\u00f6nnen beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2023, Aktenzeichen 10 Sa 1143\/22<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 22\/23 vom 15.06.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die K\u00fcndigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[42,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1053"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1053"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1053\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1054,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1053\/revisions\/1054"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1053"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1053"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1053"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}