{"id":1046,"date":"2023-06-05T12:25:31","date_gmt":"2023-06-05T10:25:31","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1046"},"modified":"2023-06-05T12:25:31","modified_gmt":"2023-06-05T10:25:31","slug":"so-urteilt-das-bag-ueberlassung-eines-dienstwagens-zur-privaten-nutzung-pfaendungsfreibetrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/06\/05\/so-urteilt-das-bag-ueberlassung-eines-dienstwagens-zur-privaten-nutzung-pfaendungsfreibetrag\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: \u00dcberlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung &#8211; Pf\u00e4ndungsfreibetrag"},"content":{"rendered":"\n<p>Die vereinbarte \u00dcberlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelm\u00e4\u00dfig eine Gegenleistung f\u00fcr die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. \u00a7 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs bel\u00e4uft sich grunds\u00e4tzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach \u00a7 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die H\u00f6he des pf\u00e4ndbaren Teils des Arbeitsentgelts \u00fcbersteigen. Der unpf\u00e4ndbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pf\u00e4ndbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei der steuerlich zu ber\u00fccksichtigende geldwerte Vorteil f\u00fcr die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in H\u00f6he von monatlich 0,03 % des Listenpreises f\u00fcr jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung).<\/p>\n\n\n\n<p>Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung besch\u00e4ftigt. Im Laufe des Arbeitsverh\u00e4ltnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterh\u00f6hung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung \u00fcberlassen. Die Entgeltabrechnungen des Kl\u00e4gers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile f\u00fcr die PKW-Nutzung (445,00 Euro) und die Entfernungskilometer (747,60 Euro) zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte (56 km) aus. Aus der Summe dieser drei Betr\u00e4ge hat die Beklagte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettoentgelt und nach weiterem Abzug der beiden geldwerten Vorteile den Auszahlungsbetrag errechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seiner Klage hat der Kl\u00e4ger \u2013 soweit f\u00fcr das Revisionsverfahren noch von Relevanz \u2013 Verg\u00fctungsdifferenzen im Nettoentgelt iHv. 29.639,14 Euro f\u00fcr die Zeit von Januar 2017 bis April 2020 verlangt. Er hat geltend gemacht, bei Zahlung der Verg\u00fctung, die neben Geld auch den Sachbezug der Privatnutzungsm\u00f6glichkeit des PKW umfasse, seien die Pf\u00e4ndungsgrenzen, die sich aus drei Unterhaltspflichten erg\u00e4ben, nicht beachtet worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Kl\u00e4gers das Urteil des Arbeitsgerichts abge\u00e4ndert und die Beklagte zur Zahlung der geforderten Nettoverg\u00fctungsdifferenzen verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die hiergegen gerichtete, vom Senat nachtr\u00e4glich zugelassene Revision der Beklagten hatte vor dem F\u00fcnften Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Berufungsgericht hat bei der Berechnung des pf\u00e4ndbaren Einkommens iSv. \u00a7 107 Abs. 2 Satz 5 GewO zu Unrecht den nach \u00a7 8 Abs. 2 Satz 3 EStG** zu bemessenden Wert f\u00fcr die Nutzung des \u00fcberlassenen Fahrzeugs f\u00fcr den Weg von der Wohnung zur Arbeitsst\u00e4tte einbezogen. Zur Berechnung des pf\u00e4ndbaren Einkommens sind nach \u00a7 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO*** Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen. Zu Letzteren geh\u00f6rt die \u00dcberlassung eines dienstlichen PKW zur privaten Nutzung. Der Wert betr\u00e4gt 1 % des Listenpreises. Keine Naturalleistung iSd. vollstreckungsrechtlichen Bestimmung stellt der nach \u00a7 8 Abs. 2 Satz 3 EStG anzusetzende geldwerte Vorteil f\u00fcr die Nutzung des Fahrzeugs auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in H\u00f6he von monatlich 0,03 % des Listenpreises f\u00fcr jeden Entfernungskilometer dar. Hierbei handelt es sich nicht um einen Sachbezug iSv. \u00a7 107 Abs. 2 Satz 5 GewO, sondern um einen steuerrechtlich relevanten Korrekturposten f\u00fcr den pauschalen Werbungskostenabzug. Er ist daher bei der Berechnung des pf\u00e4ndbaren Einkommens nach \u00a7 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO nicht einzubeziehen. Von dem \u2013 somit niedriger als vom Landesarbeitsgericht angenommen \u2013 anzusetzenden Betrag sind gem. \u00a7 850e Nr. 1 ZPO Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge in Abzug zu bringen. Aus dem so ermittelten pf\u00e4ndbaren Einkommen sind sodann nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 850c ZPO und der einschl\u00e4gigen Pf\u00e4ndungsfreigrenzenbekanntmachungen die Pf\u00e4ndungsgrenzen zu ermitteln. Dabei ist Abs. 6 dieser Regelung, wonach nach billigem Ermessen Eink\u00fcnfte der unterhaltsberechtigten Person (hier des Ehegatten) ganz oder teilweise ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, entsprechend anzuwenden. Nachdem das Landesarbeitsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat und auch die f\u00fcr die Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge erforderlichen Tatsachen vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden sind, war die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckzuverweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Mai 2023 \u2013 5 AZR 273\/22 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2022 \u2013 9 Sa 407\/21 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p><em>*\u00a7 107 Abs. 2 GewO lautet:<\/em><em><br>\u2026<br>\u201e(2) Arbeitgeber und Arbeitnehmer k\u00f6nnen Sachbez\u00fcge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverh\u00e4ltnisses entspricht. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Waren auf Kredit \u00fcberlassen. Er darf ihm nach Vereinbarung Waren in Anrechnung auf das Arbeitsentgelt \u00fcberlassen, wenn die Anrechnung zu den durchschnittlichen Selbstkosten erfolgt. Die geleisteten Gegenst\u00e4nde m\u00fcssen mittlerer Art und G\u00fcte sein, soweit nicht ausdr\u00fccklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Der Wert der vereinbarten Sachbez\u00fcge oder die Anrechnung der \u00fcberlassenen Waren auf das Arbeitsentgelt darf die H\u00f6he des pf\u00e4ndbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht \u00fcbersteigen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>**\u00a7 8 Abs. 2 Satz 3 EStG lautet:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eKann das Kraftfahrzeug auch f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte sowie Fahrten nach \u00a7 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 genutzt werden, erh\u00f6ht sich der Wert in Satz 2 f\u00fcr jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des \u00a7 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 f\u00fcr jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeits-st\u00e4tte sowie der Fahrten nach \u00a7 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>***\u00a7 850e Nr. 1 und Nr. 3 ZPO lautet:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eF\u00fcr die Berechnung des pf\u00e4ndbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>1. Nicht mitzurechnen sind die nach \u00a7 850a der Pf\u00e4ndung entzogenen Bez\u00fcge, ferner Betr\u00e4ge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erf\u00fcllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuf\u00fchren sind.<\/em><em><br>\u2026<br>3. Erh\u00e4lt der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, so sind Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen. \u2026\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 26\/23 vom 31.05.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die vereinbarte \u00dcberlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelm\u00e4\u00dfig eine Gegenleistung f\u00fcr die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,177,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1046"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1046"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1046\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1047,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1046\/revisions\/1047"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1046"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1046"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1046"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}