{"id":1037,"date":"2023-05-22T12:52:01","date_gmt":"2023-05-22T10:52:01","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=1037"},"modified":"2023-05-22T12:52:01","modified_gmt":"2023-05-22T10:52:01","slug":"so-urteilt-das-bag-ueberpruefung-des-sanktionssystems-fuer-fehler-im-massenentlassungsanzeigeverfahren-aussetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/05\/22\/so-urteilt-das-bag-ueberpruefung-des-sanktionssystems-fuer-fehler-im-massenentlassungsanzeigeverfahren-aussetzung\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: \u00dcberpr\u00fcfung des Sanktionssystems f\u00fcr Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren \u2013 Aussetzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Das in \u00a7 17 Abs. 1 KSchG f\u00fcr die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsst\u00e4rke ma\u00dfgebliche Tatbestandsmerkmal \u201ein der Regel\u201c enth\u00e4lt weder eine Stichtagsregelung noch verlangt es eine Durchschnittsbetrachtung. Es stellt vielmehr auf die Anzahl der besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer ab, die f\u00fcr den gew\u00f6hnlichen Ablauf des betreffenden Betriebs kennzeichnend ist. Hierzu bedarf es eines R\u00fcckblicks auf den bisherigen Personalbestand und gegebenenfalls \u2013 sofern keine Betriebsstilllegung erfolgt \u2013 einer Einsch\u00e4tzung der zuk\u00fcnftigen Entwicklung. Zeiten eines au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen oder niedrigen Gesch\u00e4ftsgangs sind nicht zu ber\u00fccksichtigen. Das ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union bereits gekl\u00e4rt. Hat ein Arbeitgeber die Betriebsgr\u00f6\u00dfe falsch beurteilt und deshalb keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist jedoch derzeit unklar, ob dies \u2013 wie vom Bundesarbeitsgericht in st\u00e4ndiger Rechtsprechung seit 2012 angenommen \u2013 weiterhin zur Unwirksamkeit der K\u00fcndigung f\u00fchrt. Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem steht m\u00f6glicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und k\u00f6nnte darum unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein. Der Sechste Senat hat daher das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache \u2013 C-134\/22 \u2013 (Vorabentscheidungsersuchen des Sechsten Senats vom 27. Januar 2022 \u2013 6 AZR 155\/21 (A) -; Pressemitteilung 4\/22) ausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war bei einem Gro\u00dfhandels- und Wartungsunternehmen t\u00e4tig, das bis September 2020 25 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigte. Ein Betriebsrat war nicht gebildet. Nach Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Dezember 2020 legte der zum Insolvenzverwalter bestellte Beklagte den Betrieb still und k\u00fcndigte innerhalb von 30 Tagen mindestens 10 Arbeitnehmern, darunter dem Kl\u00e4ger, ohne zuvor eine Massenentlassungsanzeige nach \u00a7 17 Abs. 1 KSchG erstattet zu haben. Er hat die Auffassung vertreten, einer entsprechenden Anzeige habe es nicht bedurft. Das Tatbestandsmerkmal \u201ein der Regel\u201c stelle auf den Zeitpunkt der Entlassung und damit auf einen Stichtag ab. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Ermittlung der personellen Betriebsst\u00e4rke sei unionsrechtswidrig. Zum ma\u00dfgeblichen Stichtag seien bei der Schuldnerin aufgrund von Aufhebungsvertr\u00e4gen und Eigenk\u00fcndigungen weniger als 21 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt gewesen. Das Landesarbeitsgericht hat die K\u00fcndigung aufgrund der fehlenden Massenentlassungsanzeige f\u00fcr unwirksam gehalten und der K\u00fcndigungsschutzklage stattgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nach \u00a7 17 Abs. 1 KSchG ma\u00dfgebliche Betriebsgr\u00f6\u00dfe war auch im Zeitpunkt der vom Beklagten erkl\u00e4rten K\u00fcndigungen noch erreicht. Dieser h\u00e4tte daher eine Massenentlassungsanzeige erstatten m\u00fcssen. Vor dem Hintergrund der Erw\u00e4gungen des Generalanwalts in seinen am 30. M\u00e4rz 2023 in der Rechtssache \u2013 C-134\/22 \u2013 verk\u00fcndeten Schlussantr\u00e4gen zum Verh\u00e4ltnis von Anzeige- und Konsultationsverfahren zueinander hat der Sechste Senat nach Anh\u00f6rung der Parteien den vorliegenden Rechtsstreit jedoch bis zur Entscheidung des Gerichtshofs \u00fcber das Vorabentscheidungsersuchen in entsprechender Anwendung des \u00a7 148 ZPO ausgesetzt, um auf der rechtlichen Grundlage der zu erwartenden Entscheidung die Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus \u00a7 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG bestimmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11. Mai 2023 \u2013 6 AZR 157\/22 (A) \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2022 \u2013 3 Sa 16\/21 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p><em>Hinweise<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Der Sechste Senat hat am heutigen Tag in drei weiteren Verfahren (- 6 AZR 482\/21, 6 AZR 115\/22 und 6 AZR 121\/22 -), in denen Fehler im Massenentlassungsverfahren geltend gemacht werden, ebenfalls Aussetzungen vorgenommen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 23\/23 vom 11.05.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das in \u00a7 17 Abs. 1 KSchG f\u00fcr die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsst\u00e4rke ma\u00dfgebliche Tatbestandsmerkmal \u201ein der Regel\u201c enth\u00e4lt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[43,68,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1037"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1037"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1037\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1038,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1037\/revisions\/1038"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1037"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1037"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1037"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}