Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! #36 „Für eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss ich immer zum Arzt!“

Diese Aussage ist nicht (mehr) richtig!

Arbeitnehmer mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit den behandelnden Ärzten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst bis zu 7 Kalendertage erhalten. Dazu müssen nicht die Arztpraxen aufgesucht werden.

Eine Verlängerung um weitere bis zu 7 Kalendertage ist nochmals im Wege der telefonischen Anamnese einmalig möglich.

Darüber haben sich ganz aktuell die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Hintergrund ist zum einen der Virus COVID-19 sowie die Lockerung des ärztlichen Fernbehandlungsverbotes.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht